Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 140

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Das BZÖ fordert: Schluss mit Politikerprivilegien! Abgeordnete sind nicht besser als andere Österreicher und dürfen daher nicht bevorzugt werden. Die unverständlichen Privilegien sind das Grundübel, warum die Menschen Politikern nicht mehr vertrauen. – So weit der Herr Westenthaler in der „Kronen Zeitung“.

Reden und Handeln ist bei Ihnen halt offensichtlich nicht das Gleiche. Handeln: Milde für straffällige Abgeordnete, reden: in der „Kronen Zeitung“ aber ganz anders. Die „Kro­nen Zeitung“ und die Medien haben sich von diesem Thema wieder entfernt, und damit war das Thema wieder erledigt. (Abg. Ing. Westenthaler – auf seinen Platz zurückkeh­rend –: Jetzt bleibe ich gleich wieder da!) – Bleiben Sie ruhig da, das ist gut, denn Sie haben heute die Chance, Ihren Fehler von 2007 zu korrigieren beziehungsweise dies im Justizausschuss zu tun. – Das Thema war aus den Medien weg, und die Abgeord­neten wollten davon nichts mehr wissen. (Abg. Ing. Westenthaler: Noch ein paar Zita­te von Ihnen!)

Am 24. September 2008 – Sie wissen, eine denkwürdige Sitzung –: Alle Koalitions­zwänge sind gefallen. Es hat wiederum einen Entschließungsantrag der Grünen gege­ben: ein Korruptionsstrafrecht für Abgeordnete, das dem UN-Übereinkommen gerecht wird.

Was ist passiert? – Das Kartell der Milde hat wieder zugeschlagen. SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ haben diesen Antrag niedergestimmt. (Abg. Neubauer: Es ist schön, dass Sie beim Kartell nicht dabei sind! Das ist wohltuend!) Aus den Medien, aus dem Sinn – so kann man das zusammenfassen. Und das zeigt den Umgang der österreichischen Politik genau mit jenem sensiblen Graubereich, den das UN-Übereinkommen gelöst haben will: scharfe Abgeordnetenkorruptionsstrafbestimmungen. Für alle Berufsgrup­pen – für die Beamten, für die Privatwirtschaft –, nur nicht für eine Berufsgruppe: für die Abgeordneten – da sind sich die mittlerweile vier größten Parteien einig. Das ist genau das Problem. (Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist absurd!) – Das ist nicht absurd, das ist die geltende Rechtslage, die Sie im Dezember 2007 hier beschlossen haben.

Wir werden ja sehen, ob Sie aus dem Ganzen lernen. Heute liegt der Initiativantrag der Grünen vor, der nur einen einzigen Zweck hat, nämlich das UN-Übereinkommen umzu­setzen.

Ich setze gewisse Hoffnungen in den Kollegen Stadler. Es gibt einen Vorteil: Er war ein Jahr lang nicht im Parlament, das heißt, er kennt die ganzen Geschichten nicht, die hier diskutiert wurden. Vielleicht geht er ein bisschen unvoreingenommen an die Sache heran und bringt beim BZÖ ein bisschen Wind in die Sache hinein. Und vielleicht gibt es dann hier sogar einmal ein ungewöhnliches Bündnis, um diesen Korruptionstatbe­stand zu beseitigen.

Was beinhaltet unser Antrag? – Unser Antrag will neben dem bereits vorhandenen Stimmenkauf, der weiter strafbar bleiben soll, unter Strafe stellen, wenn Vorteile daraus gezogen werden, dass ein bestimmtes Abstimmungsverhalten anderer Abgeordneter beeinflusst wird. Und das berühmte „Anfüttern“ soll als Zweites unter Strafe gestellt werden.

Ich bin schon neugierig, wie die Debatte hier abläuft. Ich muss noch eines sagen: Zwei Parteien waren immer konsequent. Das waren wir und die ÖVP, denn die ÖVP war im­mer gegen jede Transparenz, gegen jede Kontrolle, gegen jede Abgeordnetenkorrup­tionsstrafbestimmung. Das muss ich Ihnen lassen.

Spannend wird es bei BZÖ und FPÖ. Da hüpft man hin und her. (Abg. Neubauer: So wie bei euch bei der EU!) Wenn das Licht der Öffentlichkeit auf BZÖ und FPÖ scheint, dann ist man Anti-Privilegienkämpfer. Wenn das Licht der Öffentlichkeit weg ist, dann wird man zum kleinen Privilegienritter.

 


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