Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 178

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lizisten, dass er bewusst die Unwahrheit sagt, nur dass es zu einer Auslieferung kommt. – Das unterstellen Sie nämlich! Wenn Sie von Unschuldsvermutung reden, ver­stehe ich die Umkehrung überhaupt nicht, dass Sie grundsätzlich sagen, jeder betei­ligte Polizist lügt hier, will Sie anschwärzen und macht falsche Aussagen, damit der Herr Westenthaler verfolgt wird. Das ist ja die Aussage, die da vorliegt.

Zurück zum Vorfall: Sie seien mehrfach aufgefordert worden, nicht nach links abzubie­gen, Sie hätten diese Aufforderung ignoriert (Abg. Ing. Westenthaler: Wo steht im Akt drin ...?) Ich weiß nicht, vielleicht können wir zumindest einmal hinsichtlich des Vor­wurfs im Akt ein Einvernehmen erzielen!

Sie hätten diese Aufforderung mehrfach ignoriert und seien dann dem Polizisten lang­sam – es hat ja niemand gesagt, dass Sie ihn überfahren haben – gegen die Knie ge­fahren, sodass er das Gleichgewicht verloren hat und sich abstützen musste, weil Sie Ihr Abbiegen nach links erzwingen wollten. – Das ist der Vorwurf.

Dieser Vorwurf wird bezeugt von drei Polizisten, die an dieser Amtshandlung (Abg. Ing. Westenthaler: Zwei!) – der Polizist selbst und zwei weitere, also sind es drei, die gleich ausgesagt haben – teilgenommen haben. Berufen wird im Akt auf einen Ordner, der diesen Vorwurf auch bestätigt. Es gibt noch eine fünfte Zeugenaussage von einem Chauffeur, der dabei war, und es wird im Prinzip ein sehr einheitliches Bild von dem Vorfall geschildert. (Abg. Ing. Westenthaler: Der hat etwas anderes gesagt!) Nein, der hat nichts anderes gesagt, und das ist auch gleich die nächste Zitierung von Herrn Stadler, die nicht stimmt. Wer sich den Akt anschaut, kann sehen, dass diese Zeugen­aussagen alle ziemlich ähnlich sind.

Jetzt frage ich Sie einmal umgekehrt: Würde in dem Fall, dass jemand anderem in die­ser Republik dieser Vorwurf gemacht werden würde, irgendjemand auf die Idee kom­men, zu sagen, dass dieser nicht verfolgt werden darf, weil ein politischer Zusammen­hang besteht? – Worin bestehen denn die Möglichkeiten von Abgeordneten, Sportspre­chern oder anderen? Dass sie mit dem Auto herumfahren können und wissen, wenn sie irgendeinen SPÖ-Polizisten sehen, dass ihnen nichts geschehen kann, weil sie immun sind? Das ist ja absurd! So kann man doch nicht argumentieren! (Zwischenruf des Abg. IngWestenthaler.)

Diesfalls besteht der Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt. Herr Stadler hat kritisiert, dass auch der Vorwurf der schweren Körperverletzung bestehe: Dazu muss man klar sagen, dass der Polizist von Anfang an gesagt hat, dass er nicht schwer verletzt ist, sondern dass diese Anzeige automatisch erfolgen muss, wenn es sich um einen Polizisten handelt. (Abg. IngWestenthaler: Das hat auch niemand be­hauptet!) Doch, das ist mehrfach gefallen! Es wurde die Frage in den Raum gestellt, warum er nicht monatelang in den Krankenstand gegangen ist. – Der Polizist hat ge­sagt, dass er einen leichten stechenden Schmerz verspürt hat, dass es nicht so arg ge­wesen sei, dass er zum Amtsarzt gehen musste, und dass er deshalb auch nicht in Krankenstand gegangen ist. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. IngWestenthaler.) Und weswegen darf er die Zeugenaussage nicht so machen, wenn es doch so gewe­sen ist?

Es kann doch nicht ein Politikerprivileg sein, dass man sich, wenn man Politiker ist, so aufführen kann, wie man will! Man kann doch nicht erwarten, dass ein Vorfall, nur weil jemand Politiker ist, nicht verfolgt werden darf, und zwar noch mit der Behauptung, dass Polizisten grundsätzlich lügen!

Dieser Vorfall hat mit Sicherheit keinen politischen Zusammenhang, deshalb ist die Auslieferung notwendig, und die Gerichte werden zu klären haben, ob dieser Vorwurf korrekt oder nicht korrekt ist, und entsprechend zu entscheiden haben. Wir wollen nicht


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