Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 71

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Der Blick ins Justizkapitel zeigt auch, dass wichtige Aufgaben warten, und unterstreicht durch die Schwerpunktsetzung die gesellschaftspolitische Ausrichtung, das ge­sellschaftspolitische Potenzial der Justizpolitik. Es finden sich dort Themen wie Erb­rechtsreform, Familienrechtsreform, Reform des Sachwalterschaftsrechts, Weiterent­wicklung des Verbraucherrechts. Das sind alles Aufgaben, die es gilt anzugehen, wo Änderungen herbeizuführen sind, zu modernisieren ist und die richtigen Antworten zu geben sind.

Ein zweiter großer Punkt neben der Frage der gesellschaftspolitischen Verantwortung des Justizministers – und der Justizministerin im Konkreten – ist auch die Frage der Mitorganisation des Wirtschaftsstandortes Österreich. Ich komme gerade vom Ecofin-Rat, vom Finanzministerrat in der Europäischen Union, der in den letzten zwei Tagen stattfand. Die Vorschaurechnungen, was die Fragen der Wirtschaftsentwicklung betref­fen, die Modalitäten, die zu treffen sind, geben Anlass zur Sorge. Wir werden sehr gut aufgestellt sein müssen, nicht nur aus wirtschaftspolitischer Sicht, sondern auch von den rechtlichen Rahmenbedingungen, damit wir mit der entsprechenden Energie durch die Krise und möglichst schnell wieder aus dieser Krise herauskommen.

Es ist deshalb für erfolgreiche Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich not­wendig, dass es faire rechtliche Spielregeln gibt und dass die Einhaltung dieser Spiel­regeln im Interesse der Rechtssicherheit auch sorgsam verfolgt wird. Wir wissen, dass das beste Recht nichts wert ist, wenn es nicht durchsetzbar ist.

Wirtschaftliches Handeln braucht klare und verlässliche Rahmenbedingungen. Öster­reich hat in diesem Bereich einen sehr guten Ruf zu verlieren und zu verteidigen. Wir wollen ihn gemeinsam auch verbessern.

Ich sehe daher die Justiz als eine der zentralen Staatsaufgaben. Justizpolitik heißt kon­krete Gestaltung, die die Bürger und die Unternehmen unmittelbar betrifft, in ihren per­sönlichen Lebensverhältnissen und auch in der Gestaltung der Wettbewerbsfähigkeit.

Aufgabe der Justiz ist es auch, Rechtssicherheit zu geben und Rechtsschutz zu ge­währleisten. Wir werden alle miteinander die Aufgabe haben, die Justizministerin bei ihrer sehr anspruchsvollen Tätigkeit zu unterstützen. Ich ersuche, dass nicht nur die Regierungsmitglieder, sondern über die Regierungsfraktionen hinaus alle Fraktionen ihren Beitrag dazu leisten.

Als klar war, dass das Justizministerium bei der Bildung der neuen Bundesregierung von der ÖVP zu besetzen sein wird, habe ich mich dazu entschlossen, einen personel­len Vorschlag einzubringen, der zeigt, dass wir auf eine unabhängige Ministerin setzen. Es ist ein Signal für die Unabhängigkeit der Rechtssprechung, für die Unvoreingenom­menheit der Justizverwaltung und auch für die Objektivität der Strafverfolgung. (Beifall bei der ÖVP.)

Es liegt ein ambitioniertes Justizprogramm vor, das wir in dem Regierungsübereinkom­men gemeinsam determiniert haben. Es wartet sehr viel Arbeit auf unsere neue Minis­terin – ich freue mich sehr, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen können! –: Fami­lienrechtsreform, Lösung der brennenden Frage, wie mit dem Kultur- und Sportsponso­ring in Österreich weiter vorgegangen werden soll, Verbesserungen im Wirtschafts­recht. Ich könnte diese Liste jetzt noch fortsetzen, will es aber aufgrund der gebotenen Kürze nicht tun. Claudia Bandion-Ortner wird diese Themen Punkt für Punkt abarbei­ten.

Gute Justizpolitik ist ein Beitrag zum sozialen Frieden, ist ein wichtiger Beitrag zum Dialog zwischen den gesellschaftlichen Kräften unseres Landes. Claudia Bandion-Ort­ner ist der Garant dafür, dass erstens der enge Kontakt zur Justiz hält, dass Probleme auch frühzeitig erkannt werden und dass rasch entsprechende Lösungen gefunden werden können.

 


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