Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Bevor ich jetzt das Wort Herrn Klubobmann Kopf erteile, möchte ich kurz festhalten, dass ein geschäftsordnungsmäßiger Antrag auf Durchführung einer Debatte auch ein Thema umfassen sollte. Der Dritte Präsident des österreichischen Nationalrates ist kein Gegenstand der Vollziehung der Geschäftsordnung und daher auch kein Thema. (Abg. Öllinger: Das ist leider wirklich so, dass Sie kein Thema sind! – Gegenruf bei der FPÖ: Und Sie sind grüner Aktionist, sonst nichts!)
Wenn Sie also einen Antrag einbringen oder ein Thema diskutiert haben wollen, das dem § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung entspricht, dann ersuche ich, ein solches Thema bekannt zu geben, damit man darüber abstimmen kann.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte.
13.23
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes Haus! Es besteht ja überhaupt kein Zweifel und es darf auch kein Zweifel daran bestehen, dass auch nur das Anstreifen an nationalsozialistischem Gedankengut nicht nur, aber insbesondere bei Amtsträgern auf das Entschiedenste abzulehnen und zurückzuweisen ist. Das gilt auch für das Umfeld von politischen Amtsträgern.
Herr Präsident Graf wurde aus guter Tradition zum Dritten Präsidenten des Nationalrates gewählt. Es sind keine strafrechtlich relevanten Tatbestände weder zu seiner Person noch zu seinen Mitarbeitern bekannt. Angestreift an solchen Dingen scheinen aber manche Mitarbeiter allemal zu sein. Aber das fällt in den Bereich der politischen Verantwortung jedes Amtsträgers, in diesem Fall in den des Herrn Präsidenten.
Diese Verantwortung, Herr Präsident Graf, werden Sie gegenüber der Öffentlichkeit sowie gegenüber diesem Haus wahrnehmen müssen, wenngleich ohne Konsequenzen natürlich. (Abg. Mag. Lunacek: Ganz „natürlich“!) – Ohne rechtliche, ohne rechtlich zwingende Konsequenzen, meine Damen und Herren!
Aber es ist natürlich das gute Recht sowohl der Mitglieder dieses Hauses als auch der gesamten Öffentlichkeit, dazu nicht nur Stellung zu nehmen, sondern auch entsprechende Klarstellungen zu verlangen. Auch wir haben das in den letzten Tagen und Wochen schon getan. Dieser Debatte werden Sie sich stellen müssen, Herr Präsident Graf, das ist überhaupt keine Frage – aber nicht im Rahmen einer Geschäftsordnungsdebatte. Unsere Geschäftsordnung des Nationalrates gibt das nicht her.
Ganz abgesehen davon, ob ein formal richtiger Antrag vorliegt oder nicht: Das würde die Geschäftsordnung auch sonst nicht hergeben. Das heißt, einen solchen Antrag, selbst wenn er noch präzisiert würde, Herr Kollege Van der Bellen, müssten wir ablehnen, aber diese Klarstellung war notwendig. (Beifall bei der ÖVP.)
13.25
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Es hat sich noch Herr Klubobmann Dr. Cap zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.25
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist ein Grundkonsens der Zweiten Republik nach 1945 und es ist auch gesetzlich geregelt, dass jede NS-Wiederbetätigung unter Strafe gestellt wird und dass das nicht eine rechtliche, sondern selbstverständlich auch eine politische Frage ist. Da stimme ich den Äußerungen des Bundespräsidenten in einem Interview voll zu, in dem er gemeint hat, dass auch nur ein Anstreifen auf das Schärfste zu verurteilen sei.
Es ist selbstverständlich auch hier im Haus ein Grundwert, dass wir historisch und aktuell mit allen Mitteln alles zu bekämpfen haben, was das Wiederaufleben nationalsozialistischen Gedankengutes, nationalsozialistischer Aktivitäten et cetera betrifft. Daher
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