Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 135

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Meine Damen und Herren! Der Kampf um die Gleichberechtigung der deutschen Spra­che innerhalb dieser Europäischen Union ist eine unendliche Geschichte. Man be­kommt wirklich den Eindruck, wenn man das über die Jahre, vielleicht sogar Jahrzehn­te beobachtet, dass die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, aber auch die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Schweiz bisher mit zu wenig Nachdruck die Benachteiligung unserer Muttersprache innerhalb dieser Europäischen Union bekämpft haben.

Es ist eine Tatsache, die niemand wegdiskutieren kann, dass fast 100 Millionen Men­schen in dieser Europäischen Union Deutsch als Muttersprache sprechen. Aber es ist auch eine Tatsache, dass 72 Prozent der Originaltexte der EU-Kommission in engli­scher Sprache verfasst sind. Es ist eine Tatsache, dass 14 Prozent der Dokumente der EU-Kommission in französischer Sprache verfasst sind und nur 3 Prozent in deutscher Sprache.

Die deutsche Bundesregierung hat deshalb im Jahr 2007 völlig zu Recht darauf ge­drängt, dass Deutsch wieder stärker als Verfahrenssprache im Amtsverkehr der Euro­päischen Union verwendet wird. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit voller Absicht ihre Antrittsrede im EU-Parlament als Ratsvorsitzende auf Deutsch ge­halten. Sie hat damit klar gemacht und ganz bewusst zum Ausdruck gebracht, indem sie nämlich ihre Rede erst Stunden später in Englisch und Französisch hat auflegen lassen, dass sie damit ein Signal gesetzt hat und die Benachteiligung des Deutschen endlich einmal beseitigen will.

Meine Damen und Herren, was wir brauchen, ist eine Trendumkehr innerhalb der Euro­päischen Union. Wir brauchen eine aktive Sprachpolitik. Vorbilder dafür sind Frank­reich und England, die französischen Sprachschutzkonferenzen, das französische Sprachschutzgesetz. Was wir brauchen, sind ein Bekenntnis zur eigenen Mutterspra­che und die Durchsetzung der deutschen Sprache endlich auch innerhalb der Europäi­schen Union. (Beifall bei der FPÖ.)

14.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Dr. Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die gleichberechtigte Verwendung der deutschen Sprache als EU-Verfahrenssprache ne­ben Englisch und Französisch, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 „1. Erklä­rungen des Bundeskanzlers und des Bundesministers für europäische und internatio­nale Angelegenheiten gem. § 19 Abs. 2 GOG zur österreichischen EU-Politik samt De­batte“ in der 10. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP., am 21. Jänner 2009

Die Deutsche EU-Ratspräsidentschaft drängte im Jahr 2007 völlig zu Recht darauf, dass Deutsch wieder stärker als Verfahrenssprache im Amtsverkehr der Europäischen Union verwendet wird. Mit rund 100 Millionen Menschen haben in der Europäischen Union die meisten Bürger Deutsch als Muttersprache – dies sollte entsprechende Be­rücksichtigung finden. Derzeit sind allerdings 72 Prozent der Originaltexte der EU-Kom­mission in englischer Sprache verfasst, 14 Prozent auf Französisch und nur 3 Prozent in deutscher Sprache. Auch Österreich sollte sich als deutschsprachiges Land dem An­liegen der Bundesrepublik Deutschland anschließen. Bis dato aber spricht sich das Bundesministerium für internationale und europäische Angelegenheiten aber dafür aus, die englische Sprache zu fördern.

 


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