Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 233

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auf supranationale europäische Ebenen zu verlagern. Im Sinne der Verwirklichung und Umsetzung dieser Ideen ist es erforderlich, den bestehenden Rechtsbestand sowie die Strukturen und Mechanismen der Union auch generell zu überdenken und neue For­men der Integration zu entwickeln. Kosmetische Änderungen können diesen Anforde­rungen nicht gerecht werden.

Im Sinne eines Europas für und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger sowie im In­teresse des Friedensprojektes Europa stellt der unterfertigte Abgeordnete daher nach­stehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für europäische und internationale An­gelegenheiten werden aufgefordert, sich angesichts des Scheiterns des Vertrages von Lissabon auf Ebene der Europäischen Union für die Umsetzung nachstehender Maß­nahmen im Interesse eines auf Frieden und Wohlstand abzielenden Europas der Bür­gerinnen und Bürger einzusetzen:

Neuverhandlung eines Vertrags für Europa in Hinblick auf eine vollständige institutio­nelle und (kompetenz-) rechtliche Reform der Europäischen Union mit dem Ziel der Schaffung eines Bundes Europäischer Staaten (Kerneuropa der Nettozahler) unter Teilnahme Österreichs

In diesem Vertrag für Europa sind zum einen ein Grundwertekonsens sowie allgemeine Ziele zu verankern und zum anderen Mindeststandards für einzelne Politikbereiche festzuschreiben.

Abhängig vom Grad der Erfüllbarkeit dieser Ziele und Mindeststandards ergibt sich für die Mitgliedstaaten eine Zugehörigkeit zum Bund Europäischer Staaten, zum weiteren Kreis jener Länder mit entsprechenden Assoziationsabkommen oder zum äußersten Kreis der Länder mit besonderer Partnerschaft.

Ziel dieses Modulsystems soll es sein, die Länder Europas entsprechend ihrer Stärke einzubinden, dadurch Entscheidungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger Euro­pas zu beschleunigen und damit letztlich den Fortbestand des Friedensprojekts „Euro­pa“ zu sichern.

In einem neu zu verhandelnden „Vertrag für Europa“ sind die räumlichen, finanziellen sowie kulturellen Grenzen Europas und eine davon abgeleitete Definition des Begriffs „Aufnahmefähigkeit“ der Europäischen Union als Voraussetzung für künftige Erweite­rungen festzuschreiben.

Weiters werden der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für europäische und in­ternationale Angelegenheiten ersucht, sich in diesem Zusammenhang insbesondere einzusetzen für:

die EU-weite zeitgleiche Durchführung nationaler Volksabstimmungen in allen Mit­gliedsstaaten nicht nur betreffend den Vertrag von Lissabon sondern grundsätzlich bei weitgehenden Vertiefungsschritten, wie etwa die Abgabe von Kompetenzen, Änderun­gen im Bereich der Institutionen und Organe der EU, Finanzen, Erweiterungen etc.

Diese nationalen Volksabstimmungen sind alle rechtsverbindlich – das heißt Erforder­nis der mehrheitlichen Zustimmung der Wahlberechtigten in allen Mitgliedstaaten.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Muchitsch. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


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