Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 268

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und dass dort, wo Missbrauch betrieben wird, abzuschieben ist, und zwar rasch, und dass auch zu verhindern ist, dass Asylwerber straffällig und damit zu einer Gefahr für die Bevölkerung werden. Das ist, lieber Kollege, die Aufgabe eines Nationalratsabge­ordneten, egal, aus welchem Bundesland er kommt. Das gilt auch für die Österreichi­sche Volkspartei in Kärnten. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn ich schon bei der Volkspartei bin ... (Abg. Hörl: ... staatsmännisch!) Was heißt „staatsmännisch“? Es ist ganz einfach notwendig, dass man dafür sorgt, dass Asylwer­ber, die straffällig sind, nicht weiter zu einer Gefahr für die Bevölkerung werden. (Beifall beim BZÖ.)

Man soll die Asylverfahren rasch durchführen und denen, die Asyl brauchen, auch wirklich Unterstützung geben, aber diejenigen, die das Asylrecht missbrauchen, rasch abschieben. Das wäre eine sinnvolle Lösung.

Der Erstredner der ÖVP, Herr Kollege Wöginger, hat etwas für mich wirklich Überra­schendes gesagt, und dazu muss ich feststellen: Es ist überhaupt keine Frage, dass der Zivildienst – und darüber gibt es einen Konsens – zu einer Notwendigkeit gewor­den ist, dass die Leistungen der Zivildiener anerkannt werden und dass der Zivildienst zum überwiegenden Teil – es gibt auch Funktionen, wo man die Sinnhaftigkeit in Frage stellen kann – wirklich einen Beitrag für das Funktionieren des Sozialsystems leistet; dass man aber so weit geht, lieber Kollege Wöginger – und das taten gerade Sie als ein Abgeordneter von der ÖVP und als Erstredner –, dass man die Verfassungslage nicht mehr realisiert, wonach der Zivildienst nach wie vor – man kann das natürlich in der Verfassung ändern, wenn man will – ein Wehrersatzdienst ist, hätte ich nicht für möglich gehalten. Es ist auch die Bestimmung, dass man keinen Waffenschein und keinen Jagdschein bekommt, kein Relikt aus der Zeit der Zivildienstkommission, son­dern eine als Ersatz für die Gewissensprüfung getroffene Ausnahmeregelung.

Das steht noch immer so in der Verfassung, lieber Kollege Wöginger. Lesen Sie einmal in der Bundesverfassung nach! (Abg. Wöginger: Die Gewissensprüfung gibt es nicht mehr!) Die Gewissensprüfung gibt es nicht mehr, aber der Zivildienst ist trotzdem nur dort zulässig, wo der Zivildienstwerber aus Gewissensgründen – und nicht aus gewis­sen Gründen! – den Dienst mit der Waffe ablehnt. Und um das entsprechend abzubil­den, habt ihr – das war in eurer Regierungszeit – in das Gesetz hineingeschrieben, dass genau diese Bedingungen entsprechend umzusetzen sind. Und solange dies die Verfassungslage ist, nämlich dass der Zivildienst ein Wehrersatzdienst ist und als sol­cher als Ausnahme bei Gewissensgründen gilt ... (Abg. Wöginger: Das habt ihr gere­gelt, nicht wir!) – Lieber Freund, lerne einmal Geschichte und die Verfassung, dann melde dich hier zu Wort! (Abg. Wöginger: 1986 war noch Blau in der Regierung!) Es war doch nicht 1986 die Abschaffung der Kommission. Das ist doch ein Unsinn! (Beifall beim BZÖ.)

Solange das so ist, sollte man sich gerade als Österreichische Volkspartei, die sich im­mer so für die Landesverteidigung und für den Heimatschutz ausspricht, dafür einset­zen, dass das auch so bleibt.

Wir sind ja anderer Meinung. Wir sagen, dass man die Wehrpflicht insgesamt überden­ken könnte und dass man dafür sorgen sollte, dass es Anreizsysteme gibt, dass man sowohl für den Wehrdienst als auch für den Sozialdienst ausreichend Freiwillige be­kommt, um die notwendigen Aufgaben erfüllen zu können. Das wäre ein interessanter Ansatz! Dann brauchen wir die Fiktion von den Gewissensgründen und die Waffen­scheinregelung nicht mehr. Und dann, liebe Kollegin von den Grünen, brauchen wir auch nicht in merkwürdiger Weise darüber zu diskutieren, indem man hier sagt, dass das ein altes Rollenbild ist, und hier kritisieren, dass man die Frauen nicht zum Zivil­dienst lässt.

 


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