Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 214

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derart viel Missbrauch mit diesem Institut und auch überhaupt mit der Familienzusam­menführung betrieben worden, dass jemand, der nach Österreich gekommen ist, legal die Staatsbürgerschaft erworben hat – auch vollkommen in Ordnung –, aber Not­standshilfeempfänger war, dann seine Frau, seine Kinder, seine Schwiegereltern, sei­ne Eltern nach Österreich holen konnte – und wir haben Armut importiert. Das ist an sich auch nicht das, was wir uns unter einer geordneten Fremdenpolitik vorstellen. Da­her hat es dieses restriktive Gesetz gegeben.

In einem stimme ich Ihnen zu, wenn Sie sagen, das Verfahren lange dauern. Es kann nicht angehen, dass eine Botschaft so lange mit der Bearbeitung braucht. Ich gehe jetzt davon aus, dass es ja wirklich auch Ehen gibt, die, wie Sie auch richtig angeführt haben, keine Scheinehen sind, sondern wo es ein glückliches Familienleben gab und wo sich zum Beispiel auch Nachwuchs eingestellt hat. (Abg. Mag. Korun: Danke! – Abg. Öllinger: Scheinehen werden eher bei FPÖ ...!) – Das gibt es. Aber es ist eine Zumutung und die Verwaltung ist hier gefordert.

Es kann nicht sein, dass ein Antrag, der im Ausland nach den Bestimmungen des Ge­setzes abgegeben wurde, vier bis sechs Monate nur bei der Botschaft liegen bleibt, bevor er überhaupt nach Österreich zur zuständigen Behörde kommt. Das ist ein Miss­stand; lange Dauer in der Verwaltung ist ein Problem.

Da sind wir ganz bei Ihnen: Das kann durchaus kürzer sein. Wenn es eine echte Ehe ist, kann man in einem kurzen Verfahren feststellen, dass jemand nach Österreich kommen darf. Wenn es eine Scheinehe ist, dann gehört es ins Ausland. Auch etwas anderes gibt es: Sobald er nämlich das Asylverfahren beendet hat, ist er eben nicht mehr rechtmäßig in Österreich. Und es kann nicht sein, einerseits Asyl zu haben und andererseits ein Aufenthaltsverfahren, ein Visum zu bekommen. Das geht von unserer Rechtsordnung her nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

19.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Windholz. Vereinbarte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.13.41

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Abgeord­nete Kollegin Mag. Korun, es wird Sie sicherlich nicht verwundern, dass Sie auch vom BZÖ eine klare Abfuhr für diese Pläne erhalten werden. Ihre Zielrichtung ist eine Ge­samtstrategie, die die Grünen da verfolgen. Sie sagen natürlich auch – durchaus in be­rechtigter Weise –, dass es Einzelfälle gibt, die Härten darstellen, aber Sie wollen eine Gesamtlockerung: bei der Niederlassungsbewilligung den Begriff des humanitären Auf­enthalts, bei den Erstanträgen die Rechtmäßigkeit als Voraussetzung herausnehmen.

Nun: Es geht mitunter um die Genehmigung beim Asylrecht. Die Ablehnungsquoten geben all jenen Recht, die davor warnen, dass Asyl immer wieder missbraucht wird, und zwar in einer Größenordnung, wo man sich, glaube ich, zu Recht einmal ansehen sollte, wie sich die Rechtsänderung, ab Juli Verfassungsgerichtshofzuständigkeit, aus­gewirkt hat. Wenn Sie sich vor Augen halten, dass man dort in einem Halbjahr 1 202 Asylbeschwerden bekommen hat, was für das ganze Jahr gesehen ein Drittel aller Anträge darstellt, und dass bis jetzt nicht einmal die Hälfte abgearbeitet wurde, dann müssen Sie sich die Bilanz ansehen. Und die Bilanz besagt, dass von 588 be­arbeiteten Asylbeschwerden lediglich vier stattgegeben wurde. Also, ich glaube, klarer geht es nicht, dass man es hier mit Asylmissbrauch zu tun hat. (Beifall beim BZÖ.)

Wir erteilen daher allen Überlegungen, dieses Asylrecht aufzulockern, eine Absage. All diese Bestimmungen wären ein Anreiz für jene, die damit miserabelste Geschäfte machen – weil die Armen sind immer diejenigen, die angelockt werden, hierher zu


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