Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 216

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schätzen, 70 000 € sind bei einem massiven Riss in einem Gebäude oder vielen zer­brochenen Fensterscheiben nicht sehr viel.

Meine Damen und Herren, ich denke, diese Sachlage ist völlig inakzeptabel. Es geht auf der einen Seite um die Kostenübernahme für die Sondierung und auf der anderen Seite auch um eine gänzliche Haftungsübernahme für Schäden, die eben zum Beispiel auf Nachbargrundstücken entstehen.

Ich möchte noch hinzufügen, dass es neben privaten Grundeigentümern, die durch so eine Situation wirklich in massive finanzielle Schwierigkeiten kommen können, natürlich auch öffentliche Grundeigentümer gibt, die von dieser Situation betroffen sind.

In dieser Sache führt etwa die Stadt Salzburg mittlerweile seit Jahren ein Verfahren ge­genüber dem Bund. Die Entscheidungen zu diesem Verfahren waren in jeder Instanz anders. Momentan ist es so, dass die Materie zwischen OGH und Verfassungsge­richtshof hin und hergereicht wird, weil sich niemand wirklich für zuständig erklärt; es ist nicht klar, wer zuständig ist. Letzten Endes fußt dieses ganze Dilemma darauf, dass wir eben keine klare gesetzliche Regelung haben.

Ich denke, solch eine Regelung ist wirklich längst überfällig. Der vorliegende Antrag ist ein Lösungsansatz dafür. Wir hatten ihn – Frau Kollegin Riener ist jetzt weg – auch schon einmal im Innenausschuss, und damals gab es eine Debatte, bei der Vertreter aller Parteien meinten, es sei ein interessanter Ansatz oder auch ein konstruktiver An­satz, aber der Antrag wurde damals vertagt mit dem Hinweis auf einen Ministerialent­wurf des damaligen Innenministers Platter. Dieser Ministerialentwurf war aber derart unbefriedigend, dass er die Begutachtung nicht überlebt hat. Das heißt, wir stehen nach wie vor ohne irgendeine Lösung da, wir sind in dieser Sache in keiner Weise wei­tergekommen.

Ich hoffe, dass bei der nächsten Debatte im Innenausschuss etwas weitergeht, denn das Problem braucht wirklich dringend eine Lösung. (Beifall bei den Grünen.)

19.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.21.25

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegin Birgit Schatz hat das Problem dargestellt, von dem nicht nur die Stadt Salzburg, sondern viele Städte und Gemeinden betroffen sind, die in der Nähe oder entlang von Bahnstrecken liegen. Wir haben in Österreich Tau­sende – genaue Zahlen gibt es nicht – derartiger Verdachtsflächen oder Flächen, wo vermutet wird, dass sich möglicherweise Blindgänger im Boden befinden, und haben dazu eine Rechtslage, die absolut unbefriedigend ist; eine Rechtslage, die den Grund­eigentümer, und zwar auch den Grundeigentümer, der zufällig zu einem Grundstück kommt, zwingt, die Kosten für das Auffinden und Freilegen eines Blindgängers zu über­nehmen.

Der Bund – das hat Kollegin Schatz richtig dargestellt – übernimmt nur die Kosten der Entsorgung. Das heißt, die Bombe wird zur Explosion gebracht, und dann gibt es die eingeschränkte Haftung des Bundes für Schäden an Nachbargrundstücken oder Nach­barliegenschaften.

Eine absolut unbefriedigende Rechtssituation! Daher führt auch die Stadt Salzburg mit Zustimmung des Städtebundes, des Gemeindebundes einen Musterprozess. Zurzeit herrscht da ein Kompetenzkonflikt. Während das Landesgericht Salzburg als Erstge­richt die Haftung des Bundes grundsätzlich bejaht hat, hat das Oberlandesgericht wie­derum diese Haftung verneint, und der Oberste Gerichtshof hat überhaupt die Meinung


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