Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll13. Sitzung / Seite 117

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der Galerie! Worum geht es in dieser Anfragebesprechung? – Es geht um einen Be­reich der Daseinsvorsorge, nämlich um die Sicherung gentechnikfreier Lebensmittel. Das ist nicht nur ein Wunsch der Bürgerinnen und Bürger, sondern ein wirklich ganz zentraler Bereich, der auch mit einer entsprechenden Sicherheits- und Risikoforschung abgesichert werden muss.

Herr Bundesminister Stöger, Sie sind noch nicht lange im Amt, und es sei Ihnen unbe­nommen, dass Sie in diesem Bereich vorher kaum Erfahrungen sammeln konnten und kaum politisch tätig waren. Aber es ist wirklich ein Gebot der Stunde, hinsichtlich dieser Frage aufzuwachen. Worum geht es? – Einerseits darum, dass die Europäische Kom­mission mit 10. Februar – also vor Kurzem, vor einigen Tagen – Österreich aufgefor­dert hat, sein Anbauverbot von Gentechnikmais der Sorte MON 810 aufzuheben.

Herr Bundesminister! Sie sind hier zuständig, und ich erinnere daran: Dieses Anbau­verbot besteht seit Juni 1999! Wir schreiben also das zehnte Jahr einer Erfolgsge­schichte des österreichischen Widerstands gegen eine Technologie im Agro-Bereich, nämlich eine Agro-Gentechnikrevolution, die Bauern wegrationalisiert, die Probleme mit der Umwelt produziert und die gleichzeitig Sicherheits- und Risikoaspekte beinhal­tet, die nach wie vor nicht umfassend erforscht sind. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Bundesminister! Genau da ist auch Ihre Anfragebeantwortung aus meiner Sicht in einigen Punkten durchaus präzise, in anderen Punkten lässt sie jedoch jenes Engage­ment vermissen, das bisher in Ihrem Ressort durchaus gang und gäbe war.

Ich erinnere – zur Information aller hier Anwesenden – an das Procedere in diesem Kampf, dem wirklichen Kampf gegen Agro-Gentechnikkonzerne, die Europa erpressen wollen, hier seine strengen Lebensmittelstandards niederzubügeln. Schauen wir uns konkret an: Wie ist diese Geschichte gelaufen?

1999 haben wir das Importverbot für Gentechnikmais verordnet. Am 24. Juni 2005 wur­de durch die Kommission versucht, dieses aufzuheben. Es hat aber damals eine quali­fizierte Mehrheit im Umweltministerrat unser Verbot verteidigt. – Das war ein Erfolg im Juni 2005.

Die Kommission hat es ein weiteres Mal probiert. Im Dezember 2006 gab es im Um­weltministerrat wieder eine qualifizierte Mehrheit für die Beibehaltung des Importver­botes.

Sie wissen so wie ich, dass leider beim dritten Versuch die Kommission teilweise er­folgreich war. Im Oktober 2007 gab es nämlich keine qualifizierte Mehrheit mehr. Das heißt nicht, dass auf Europaebene eine Mehrheit auf diesen Einsatz in Österreich be­stand, sondern es gab keine qualifizierte Mehrheit zur Aufrechterhaltung des Verbots mehr. Daraufhin kam es zu einem Kompromiss, und der Kompromiss sah so aus, dass Österreich zwar den Import zulässt, aber den Anbau weiter verbietet. Diese Verord­nung vom 30. Mai 2008, Herr Bundesminister, wird jetzt von der EU-Kommission kriti­siert, und Sie werden aufgefordert, diese Verordnung aufzuheben.

Es besteht daher akuter Handlungsbedarf! Dies ist auch eine gute Gelegenheit, hier zu erfahren, welche Strategie Sie wählen werden und wie Sie vorgehen werden, um die­ses Anbauverbot weiter zu unterstützen, weiter zu verteidigen.

In der Anfragebeantwortung, meine Damen und Herren – das haben Sie sich vielleicht angeschaut –, werden Sie sehen, dass es österreichische Studien gab. Es war ja auch der Sinn unserer Bemühungen in den letzten Jahren, durchaus auf Basis wissenschaft­licher Untersuchungen, wissenschaftlicher Projekte zu klären: Wie weit besteht Hand­lungsbedarf? Welche Risiken gibt es in diesem Bereich? Und eine im November 2008 durchgeführte einzigartige Studie, nämlich eine Langzeitfütterungsstudie von Gentech­nikmais an Mäuse, konnte klar zeigen, dass hier Auswirkungen auf die Reproduktions-


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