Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 135

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Woher kommen nun diese Leistungen? – Aus dem FLAF, aus dem Familienlastenaus­gleichsfonds. Wer schüttet diese Leistungen aus? – Die Gebietskrankenkasse, meine Damen und Herren. Und wer fordert sie zurück? – Das Finanzamt. (Abg. Grosz: Wir sind hier nicht in der Fragestunde!) Wie man sieht, ist das eine höchst komplizierte, umständliche und verwaltungsintensive Konstruktion.

Durch diese vermurkste Reform des Kinderbetreuungsgeldes wurde die Zuverdienst­grenze beim Zuschuss auf die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes angehoben. Wozu hat das nun geführt? – Es hat dazu geführt, dass die Zahl der Anträge zum Bezug der Zuschüsse immer weiter gestiegen ist. Bei diesem ganzen Bürokratie-Wirrwarr muss klargestellt werden, dass es sich hiebei sicher nicht um einen Zuschuss handelt, denn es handelt sich in diesem Fall um einen zinsenlosen Kredit, der ja zurückgezahlt wer­den muss. Die Leistungen, die da in Anspruch genommen worden sind, müssen bis zur Erreichung des 15. Lebensjahres des Kindes zurückgezahlt werden.

Weiters werden auch hier die Rückzahlungsmodalitäten komplett außer Acht gelassen. Durch die Anhebung der Zuverdienstgrenze hat jeder Alleinverdiener heute die Mög­lichkeit, einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 5 529,75 € abzu­schließen, und dieser kann zu Lasten des getrennt lebenden Elternteils abgeschlossen werden, ohne dass er davon weiß oder in Kenntnis gesetzt werden muss.

Meine Damen und Herren, diese Maßnahmen sind weder sozial noch familienpolitisch ausgewogen, nicht differenziert und auch nicht gerecht. (Beifall bei der FPÖ.)

Deswegen haben wir Freiheitlichen unter anderem Folgendes gefordert: Abschaffung der Bezeichnung „Zuschuss“ wegen Irreführung, wie man ja sieht; Erhöhung der Ein­kommensgrenzen, aber in einem Bereich der Rückzahlung; Verringerung der Zuver­dienstgrenze auf ein – und darauf legen wir besonderen Wert – sozial treffsicheres Niveau.

Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich hier noch einmal darauf aufmerk­sam machen, dass Entschließungsanträge, die die Opposition einbringt, nicht automa­tisch abzulehnen sind (Beifall bei der FPÖ), sondern es ist an der Zeit, sich mit ihnen inhaltlich auseinanderzusetzen. Das ist wünschenswert und an und für sich schon längst überfällig.

Ich ersuche Sie daher besonders in diesem Fall, um unseren Familien, unseren Müt­tern und Vätern und vor allem unseren Kindern eine Chance zu geben: Stimmen Sie unserem Antrag hier zu! Meine Damen und Herren, mein Dank gilt Ihnen im Voraus. (Beifall bei der FPÖ.)

15.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Steibl. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


15.19.05

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Bezeichnungen „Zuschuss“, „Kredit“, „Kinderbetreuungsgeld“ sind sicher ein wenig verwirrend, aber man kann das wohl klar trennen und das auch den Müttern und Vätern vermitteln, wenn man von den zuständi­gen Stellen, sprich Finanzamt oder Gebietskrankenkasse, ordentlich bei der Beantra­gung aufgeklärt wird.

Worum es heute geht, das hat Kollegin Kitzmüller vom Inhalt her deutlich erklärt, ob­wohl diese technische Bezeichnung nicht so einfach ist – das gebe ich zu –, aber es ist uns im ersten Schritt auch einiges gelungen, wo es um eine Erleichterung und nicht um diese hohe Rückforderung geht.

 


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