Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 136

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Um es noch einmal klarzustellen: Es geht nicht um das Kinderbetreuungsgeld, das jetzt immerhin 175 000 Bezieherinnen und Bezieher pro Jahr in Anspruch nehmen, sondern um diese Kreditsache. Und ich denke, dass es gut und notwendig ist, bei einer Novel­lierung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes in Zukunft nachzudenken, ob wir hier nicht überhaupt eine andere Lösung finden, als einen Kredit zu gewähren. Ich bin auch nicht dafür, dass das Gesetz so verändert wird, dass das kein Kredit mehr ist, sondern eine weitere zusätzliche Familienleistung. Und gar nicht bin ich, sind wir dafür, dass dann das Amt entscheidet, ist diese Familie bedürftig, hat sie einen Anspruch oder nicht. Das brächte, glaube ich, noch größere Verwirrung in diese Sache.

Ich denke, dass es notwendig wäre – ich habe das schon einige Male angeregt –, ein­mal so wie auf einem Reißbrett aufzulisten, welch großartige Familienleistungen haben wir, welche Zusammenhänge könnte es da geben und wie kann man das zusammen­führen, und ich meine, dass wir hier alle daran mitarbeiten können. Und seien wir ehr­lich, es muss nicht jedes Mal noch ein Stück dazu geben. Vielmehr geht es darum, dass wir hier Klarheit schaffen, Klarheit auch beim Kinderbetreuungsgeld, wie das ja auch im Regierungsprogramm vorgesehen ist. Das heißt, dass es auch eine dritte Stufe geben wird, und zwar für Mütter und Väter mit einer höheren Qualifikation, sprich: dass es einkommensabhängig gestaltet wird. Ebenso muss es eine Klarstellung in manch anderen Bereichen geben.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es die 13. Familienbeihilfe schon gibt. Da gibt es bereits eine klare Formulierung, da brauche ich jetzt nicht noch zusätzlich wo­anders auch noch eine Beihilfe vorzusehen. Mit der kommenden Steuerreform wird es ja so eine Art 15. Gehalt geben. Das sind familienpolitische Maßnahmen, mit denen wir Meilensteine setzen, und ich denke, dass das nicht so ohne ist. Diese Politik bildet sich ja nicht nur in familienpolitischen Maßnahmen ab, sondern im gesamten Familienpaket beziehungsweise im gesamten Steuerpaket.

An dieser Stelle möchte ich nur die steuerliche Absetzbarkeit erwähnen. Manchmal mahlen die Mühlen etwas langsamer. Bei meinem Eintritt in das Parlament war das eine meiner ersten Forderungen. Das ist schon sehr lange her, aber es ist nun doch gelungen, das umzusetzen. Aber keine Angst, lieber Herr Kollege Grosz, ich bin noch nicht zu lange hier im Parlament, ich denke, man kann noch viele andere Dinge hier einbringen. (Abg. Grosz: Ich habe nicht einmal etwas gesagt!)

Ich möchte auch dazusagen, dass es uns – uns, das heißt den Regierungsparteien – in diesem Zusammenhang ganz, ganz wichtig ist, die Wirtschaft als Partner zu sehen. Da denke ich ganz konkret an die Vereinbarkeit von Beruf und Familie über die Kinder­betreuung hinaus, über das, was es dann in den Ländern geben soll, wo es die Mög­lichkeit einer kostenlosen oder kostenneutralen Kinderbetreuung nicht gibt, dieses ver­pflichtende Kindergartenjahr.

In Bezug auf die Vereinbarkeit werden wir heuer auch wieder österreichweit die Wett­bewerbe „Frauen- und familienfreundliche Betriebe“ starten. Ich habe gelesen, dass es in Kärnten im Wahlkampf das Schlagwort „Taten statt Worte“ gibt. Dieses Motto ist ge­schützt für den Wettbewerb in der Steiermark, in Vorarlberg, in Niederösterreich und Kärnten, für die „Frau in der Wirtschaft“ und für unsere Initiative, die nennt sich nämlich „Taten statt Worte“. Aber ich hoffe, dass die Kärntner, die das im Wortlaut drinnen ha­ben, nach dem Wahlkampf wirklich gute Taten setzen, und das ist die ÖVP. (Beifall bei der ÖVP. – Ironische Heiterkeit beim BZÖ.)

15.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 10 und 11 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dring­lichen Antrags gemäß der Geschäftsordnung um 15.24 Uhr stattfinden kann.

 


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