Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 297

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Das freie Wahlrecht ist ebenso nicht gewährleistet. Denn wir wissen ganz genau, dass jetzt natürlich der Beeinflussung unmittelbar bei der Stimmabgabe Tür und Tor geöffnet ist. Wir haben schon gesehen, dass etwa in Kärnten, da ja bei den Landtagswahlen auch bereits die Briefwahl möglich ist, mit Vollmacht Briefwahlkarten abgeholt werden. Wir können uns dann in etwa vorstellen, wie sie ausgefüllt werden. Wir können uns vorstellen, wie in Familien unter Umständen abgestimmt wird, wie vielleicht in Vereinen oder in größeren Familienverbänden abgestimmt wird.

Jedenfalls ist nicht mehr gewährleistet, was immer ein ganz wichtiges Prinzip war: dass die Wahl so stattzufinden hat, dass auch niemand anderer Einsicht in die Stimmabga­be nehmen kann. Deswegen muss man ja ins Wahllokal hineingehen – wir wissen das ganz genau –, und das ist hier jedenfalls nicht mehr gewährleistet. Also ist damit ein ganz wesentliches Prinzip der Wahl nicht ermöglicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Weiters ist das freie Wahlrecht folgendermaßen eingeschränkt: Bis jetzt war es immer erforderlich, dass man möglichst unbeeinflusst seine Stimme abgibt, daher gab es die erste Hochrechnung immer erst nach Schließung aller Wahllokale. Jetzt habe ich die Möglichkeit – und das wird mit dieser Briefwahl noch vereinfacht –, nach der Hochrech­nung meine Stimme abzugeben. Denn nach dem neu vorliegenden Entwurf muss acht Tage nach dem Wahltag die Briefwahlstimme bei der Bezirkswahlbehörde einlangen. Mit einer Unterschrift bestätige ich zwar, dass die Stimmabgabe davor stattgefunden hat, aber wir wissen ganz genau, dass das nicht der Fall ist. Daher ist hier dem „Schummelwähler“ Tür und Tor geöffnet und die unbeeinflusste Wahl nicht gewährleis­tet, also auch dieses Prinzip nicht eingehalten.

Die geheime Wahl ist genauso nicht gewährleistet. Wir wissen ganz genau, was auf dem Postweg auch wieder in Richtung Wahllokal, also Bezirkswahlbehörde, verloren gehen kann und dass das geöffnet werden kann. Es steht auf dem Briefkuvert drauf, wer die Stimme abgibt, und eine Unterschrift ist darauf. Wer neugierig ist, kann nach­schauen, wer welche Stimme abgegeben hat. Also auch die Einhaltung dieses Prinzips ist nicht gewährleistet.

Es ist wirklich erstaunlich, dass das ganz genauso von den Verfassungsrechtlern gese­hen wird. Heute haben wir sogar erlebt, dass interessanterweise die Österreichische Hochschülerschaft dieser Kritik beigetreten ist. Auch der ehemalige Verfassungsge­richtshofpräsident Korinek hat hier ein ganz vernichtendes Urteil abgegeben.

Die nächste Stufe wird dann das E-Voting sein, auch das soll schon vor der Tür ste­hen. Wir sind ja so modern. Aber wir wissen ganz genau, dass es bereits große Pro­bleme bei derartigen Versuchen, etwa in England und in Finnland, gegeben hat. Unse­re Experten sagen uns jedoch, in Österreich wird das sicher sein. Allerdings ist die Liste der sicheren Computersysteme, die dann doch gehackt und manipuliert wurden, sehr groß, und es ist natürlich davon auszugehen, dass es auch hier kein wirklich si­cheres System gibt.

Im Übrigen möchte ich wissen, wer dann gewährleistet, dass die Wahl sicher, unbeein­flusst und nicht manipuliert abgelaufen ist. Das können vielleicht nur noch ganz wenige Computerspezialisten, wenn überhaupt, bestätigen, aber sonst ist das jedenfalls der Kontrolle entzogen. Also ist auch hier alles höchst problematisch.

Wir stellen daher einen Abänderungsantrag, der auch bereits ausgeteilt wurde. Dem­nach soll die Briefwahl nur für Wähler aus dem Ausland zulässig sein, wobei gewähr­leistet sein muss, dass die Stimmabgabe vor dem Wahltag erfolgt ist. „Gewährleistet“ heißt, dass bereits eine entsprechende Bestätigung da ist. Die Briefwahl im Inland wird allerdings ersatzlos gestrichen.

 


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