Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 315

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super, dass es diese Initiative gibt, denn das ist nach wie vor offen und es ist notwen­dig.

Wir müssen eine Situation schaffen, wo klargestellt ist, dass diese Menschen nie ihre Staatsbürgerschaft verloren haben. Das waren Österreicherinnen und Österreicher, die Staatsbürger bleiben wollten. Daher sollte mit einem Feststellungsbescheid möglichst einfach festgestellt werden, wenn die Menschen das wünschen, dass sie österreichi­sche Staatsbürger sind.

Zum Zweiten hätte das einen großen Vorteil für die Nachkommen dieser Menschen, denn wir wissen ja, in Österreich knüpft der Erwerb der Staatsbürgerschaft an die El­tern an, und nach derzeitiger Rechtssituation ist es für die Nachkommen der NS-Ver­folgten nicht möglich, eine österreichische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen, wenn die Elterngeneration ausgebürgert wurde, nicht mehr wieder eingebürgert werden woll­te und mittlerweile verstorben ist.

Dieses Gesetz würde der Historikerkommission Genüge tun. Wenn unsere Initiative umgesetzt würde, dann hätte jedenfalls bezüglich der Staatsbürgerschaft die Republik ihre Schuldigkeit getan. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

0.35


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächste spricht Frau Kollegin Mag. Wurm. – Bitte.

 


0.35.26

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Steinhauser hat es schon ausgeführt: Österreichische Staatsbürger, die zwischen 1938 und 1945 vor dem NS-Regime flüchten mussten, haben oft zum eigenen Schutz eine andere Staatsbürgerschaft annehmen müssen. Das bedeutete für viele der Flüchtlinge aber, dass sie dadurch, dass sie aus einer Notlage heraus eine andere Staatsbürgerschaft annehmen mussten, die österreichische verloren haben. Das bedeutet weiters, die Betroffenen wurden damit – auch das wurde schon gesagt – Opfer des Nationalsozialismus einerseits, wurden andererseits aber auch noch de jure mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft bestraft. Und das bedeutete eine Ausbürge­rung.

Zwar wurden dann nach dem Zweiten Weltkrieg, also in der Zweiten Republik nach 1945 zahlreiche Gesetzesnovellen zur Erleichterung für die Erlangung der österrei­chischen Staatsbürgerschaft geschaffen, die das Grundproblem an sich – das hat die Historikerkommission in ihren Berichten festgestellt –, nämlich die Aberkennung der Staatsbürgerschaft, nicht gelöst haben.

Daher bin ich auch der Auffassung des Kollegen Steinhauser, dass mit diesem Antrag, der dem Innenausschuss zugewiesen werden soll – und hier würde ich vorschlagen, dass wir zu einem Expertenhearing einladen sollten, zu dem die Mitglieder der Histori­kerkommission geladen werden, damit wir diesen Antrag eingehend beraten können –, die rechtlichen Konsequenzen für die Opfer, für die NS-Vertrieben dann endlich auch im Gesetz festgelegt werden könnten.

In diesem Sinne bin ich schon sehr gespannt auf eine und interessiert an einer ernst­haften Diskussion im Innenausschuss. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Franz.)

0.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Kollege Ing. Kapeller. – Bitte.

 


0.37.51

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Ich denke, nach dieser ersten Lesung zu dieser Materie muss man dann im Ausschuss schon noch ein bisschen differenzierter darüber nachdenken, denn


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