Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 320

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meinwesen durch dieses konstitutive Element der Staatsbürgerschaft besonders ver­bunden ist, und jemandem, der diesem Gemeinwesen nicht verbunden ist. (Zwischen­rufe bei der SPÖ.)

Aber nun komme ich (Zwischenruf der Abg. Hagenhofer) – kühlen Sie sich wieder ab! – zur Textierung dieses Antrages. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich komme zur Tex­tierung dieses Antrages. (Abg. Riepl: Warum sagen Sie jeden Satz zweimal? – Abg. Bucher: Ewald, du hast genug Zeit!) Ja, ich weiß das ohnehin. – Die Textierung dieses Antrages ist wirklich einigermaßen amüsant. Es wird vorgeschlagen: Wahlen in den Gemeinderat finden auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönli­chen Wahlrechtes aller Personen österreichischer und nichtösterreichischer Staatsbür­gerschaft statt.

Bitte, was eine österreichische Staatsbürgerschaft ist, wissen wir; aber was ist eine nichtösterreichische Staatsbürgerschaft? – Das ist ganz neu. Bitte erklären Sie mir das: eine nichtösterreichische Staatsbürgerschaft! Der Eidgenosse in der Schweiz hat zum Beispiel keine Staatsbürgerschaft als Eidgenosse – das wird den Sozial­demokraten jetzt wahrscheinlich wieder das Herz aufblühen lassen –, der Eidgenosse hat keine Staatsbürgerschaft. Eine Staatsbürgerschaft hat der bundesrepublikanische Staatsbürger, der österreichische Staatsbürger. Es gibt Länder, die den Terminus Staatsbürgerschaft gar nicht kennen, dort ist es die Nationalität. Zum Beispiel in Frankreich gibt es eine Staatsbürgerschaft gar nicht.

Wer hat also eine nichtösterreichische Staatsbürgerschaft? – Das hätte ich ganz ger­ne gewusst. Und vor allem: Was hat der Staatenlose? Der ist dann überhaupt wieder ausgeschaltet? – Sie haben sich also nicht wirklich Gedanken darüber gemacht. (Abg. Mag. Korun: ... erklären Sie uns!) Nein, ich kann Ihre verworrenen Termini nicht erklä­ren, darum frage ich Sie ja.

Sie haben uns heute auch gesagt, wie großartig Sie der deutschen Sprache mächtig sind und wie wenig angeblich Kärntner der deutschen Sprache mächtig seien. Jetzt sagen Sie mir doch, was eine nichtösterreichische Staatsbürgerschaft ist! Ich höre zu; ich bin bereit, sofort auf Ihre Erklärungen einzugehen, und bin ganz Ohr. Sie haben jetzt die einmalige Gelegenheit, mir an der Rostra etwas zu erklären, und ich habe die Möglichkeit, darauf zu antworten. – Sie können es nicht, Sie haben sich nichts dabei gedacht. Ist es so? (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)

Sie haben einen verpfuschten Terminus erfunden, den Sie nicht erklären können, es ist doch so! So einen Antrag muten Sie dem Parlament zu: nicht durchdacht, verpfuscht, mit Termini, die es überhaupt nicht gibt, einer nichtösterreichischen Staatsbürger­schaft? (Abg. Dr. Matznetter: Im Deutschen ist es so ...!) Bist du nichtösterreichischer Staatsbürger? – Damit bist du nichtösterreichischer Staatsbürger, sonnenklar! Nach Kollegin Korun bist du dann nichtösterreichischer Staatsbürger. Oder was ist das, was soll das sein, ein nichtösterreichischer Staatsbürger?

Dass mittlerweile ein EU-Bürger auf Grund der sich entwickelnden Unionsbürgerschaft sich in irgendeiner Form auf kommunaler Ebene am Gemeinwesen beteiligen kann und mitbestimmen kann, das sieht man noch ein. Es soll ja in Zukunft quasi diese EU-Bür­gerschaft ausgebaut werden. Die Europäische Union ist bemüht, endlich Staatsbürger zu erfinden, weil das nämlich das Element ist, das ihr noch fehlt. Sie hat mittlerweile ein Staatsgebiet, sie ist dabei, durch den Lissabon-Vertrag Staatsgewalten zu entwi­ckeln, aber der Staatsbürger fehlt ihr noch. Na, den haben wir jetzt schon über die Hin­tertür! Das hat auch nicht unsere Zustimmung gefunden, aber wir haben ihn. Das neh­men wir so zur Kenntnis.

Aber jetzt soll das alles überhaupt gleich ausgeweitet werden! Jedermann soll in Zu­kunft in Österreich bestimmen können, nur der Österreicher soll immer weniger dar-


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