Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 319

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hat, und das ist in dem Fall als Vertreter des Souveräns die Zweidrittelmehrheit dieses Hauses – und sonst niemand!

Das heißt also, wir werden uns da nicht von außen sagen lassen, ob wir jetzt unsere Staatsbürgerschaft zum Nulltarif verschleudern, ob wir Wahlrechte zum Nulltarif ver­schleudern oder nicht. Da kann mir der Herr Professor Sowieso gestohlen bleiben, das entscheide ich schon selber, denn dazu bin ich gewählt, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist das Erste, was ich dazu zu sagen habe.

Das Zweite: Herr Kollege Jarolim, ich bin wirklich erstaunt, dass die Sozialdemokratie hier signalisiert, völlig aufzumachen. Ist das Ihr Ernst? Sie wollen wirklich auf kommu­naler Ebene – und dann natürlich auf landespolitischer Ebene und in weiterer Folge auf bundespolitischer Ebene – jedermann das Wahlrecht einräumen? (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Ja, auch jeder Frau.

Da gibt es sogar eine allgemeine Bestimmung, wenn Sie das auch noch mit mir disku­tieren wollen, dass unter „jedermann“ auch jede Frau zu verstehen ist. Der Kollege Strache hat zwar im Fernsehen gesagt, dass er unter „jedermann“ immer beide Ge­schlechtsteile versteht, aber bitte, das ist ein anderes Thema. (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wollen Sie von der Sozialdemokratie wirklich jedermann das Wahlrecht einräumen? – Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! Meine Damen und Herren, ein Wahlrecht ist ein Ausdruck einer besonderen Verbundenheit zu einem Gemeinwesen. Eine besondere Verbundenheit zu einem Gemeinwesen hat man zunächst einmal dadurch – und das ist ein konstitutives Element –, dass man eine Staatsbürgerschaft besitzt. Wer diese Staatsbürgerschaft nicht besitzt, hat zunächst einmal keinen Bezug zu diesem Gemeinwesen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznet­ter.)

Was erschüttert Sie daran, Herr Kollege Matznetter? (Abg. Dr. Matznetter: Das stimmt einfach nicht!) – Natürlich ist das so. Stellen Sie sich vor, das haben wir seit Jahrzehn­ten, und so hat es sich bewährt. (Abg. Dr. Matznetter: Sie haben in den Vereinigten Staaten das Wahlrecht ...!) Ja, das mag sein. Wir in Europa haben eine andere Rechts­tradition. (Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Dr. Matznetter.) – Ihre Obama-Verliebt­heit in Ehren, aber wir in Europa haben eine andere Rechtstradition. In Europa ist das Staatsbürgerschaftselement der Ausdruck einer besonderen Verbundenheit zu einem Gemeinwesen, und zwar mit Rechten und Pflichten ausgestattet, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Ich zähle Ihnen ein paar Rechte auf, Herr Kollege Matznetter, damit sich Ihre Verwir­rung lüftet. Zum Beispiel die Wehrpflicht ist eine Pflicht, die Steuerpflicht ist eine Pflicht, andere Pflichten (Abg. Dr. Matznetter: Die Steuerpflicht gilt unabhängig ...!), so ge­nannte Treuepflichten zur Republik, sind eine solche Pflicht, und zum Beispiel das Recht ... (Abg. Dr. Matznetter: Sie haben ja keine Ahnung! – Weitere Zwischenrufe.) Wie bitte? Keine Ahnung? (Abg. Dr. Matznetter: Die Steuerpflicht trifft alle!) – Natürlich trifft sie alle, aber es gibt sogar ... (Abg. Dr. Matznetter: Unabhängig von der Staats­bürgerschaft!)

Da haben Sie recht, aber es gibt Steuerleistungen und hat früher Steuerleistungen ge­geben, die Ausländer schlechter als zum Beispiel Inländer gestellt haben. Zum Beispiel im Vertragsrecht und im Gebührenrecht hat es so etwas gegeben, Herr Steuerberater Matznetter. Der obergescheite Herr Steuerberater Matznetter! (Beifall beim BZÖ. – Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Dr. Matznetter.) Regen Sie sich nicht auf, das tut Ihrem Blutdruck nicht gut. Kühlen Sie sich wieder ab! Ich sage Ihnen nur, dass die Staatsbürgerschaft eine Wechselbeziehung ist zwischen jemandem, der einem Ge-


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