Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 318

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Kollege Dr. Kurzmann. – Bitte.

 


0.45.00

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei wird diesem Gesetzentwurf auch in zweiter Lesung mit Sicherheit nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir, meine Damen und Herren, verschanzen uns nicht hinter irgendwelchen Phrasen, sondern wir sagen das ganz offen heraus: Wir wollen kein Ausländerwahlrecht. Wir wollen kein Wahlrecht für Drittstaatsangehörige auf kommunalpolitischer Ebene.

Es gibt da – und das ist bereits angesprochen worden – ein Verfassungsgerichtshofer­kenntnis, das das Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer in Österreich eindeutig als verfas­sungswidrig qualifiziert. Der Verfassungsgerichtshof hat schon am 30. Juni 2004 Fol­gendes festgestellt – ich zitiere wörtlich –:

„Im Namen der Republik! Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsi­denten Dr. Korinek ... über den Antrag der Abgeordneten zum Wiener Landtag Dr. Fritz Aichinger u. a. ... zu Recht erkannt und am heutigen Tage verkündet:

§ 16 Abs. 2 Z. 2 und § 19a Abs. 1 Z. 3 der Wiener Gemeinderatswahlordnung 1996 ... werden als verfassungswidrig aufgehoben.

Der Landeshauptmann von Wien ist verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich im Lan­desgesetzblatt kundzumachen.“ – Zitatende. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, das ist klar und deutlich. Und die Rechtslage hat sich seit­dem nicht verändert. Wir Freiheitlichen haben immer ganz klar gesagt, das Wahlrecht ist ein Staatsbürgerschaftsrecht, und die Staatsbürgerschaft soll erst am Ende einer Integration von Fremden in unserem Land, also wie vorgesehen erst nach einem zehn­jährigen Aufenthalt in Österreich, verliehen werden.

Das Ausländerwahlrecht auf kommunalpolitischer Ebene wurde in Wien von der SPÖ und von den Grünen eingeführt, auf Initiative der Freiheitlichen und der ÖVP dann aber durch den Verfassungsgerichtshof gekippt.

Eine wesentliche Frage ist: Wollen die Betroffenen überhaupt dieses Wahlrecht? Ich bezweifle das, denn wenn wir uns ansehen, wie viele dieser Ausländer dort nicht hin­gehen, wo sie eigentlich ihre Vertretung wählen könnten, nämlich zu den Ausländerbei­räten – in Graz waren das letzte Mal nicht einmal 25 Prozent bei der Wahlurne –, dann stellt sich die Frage entweder nach dem Interesse oder der demokratischen Reife der Betroffenen.

Deswegen habe ich den Eindruck, dass die Grünen mit den Stimmen nichtintegrierter Fremder wohl bloß die schwindende Zustimmung der Österreicher zu ihrer eigenen Po­litik kompensieren. Dafür stehen wir Freiheitlichen aber mit Sicherheit nicht zur Verfü­gung, und es wäre aus meiner Sicht ein Akt der demokratiepolitischen Hygiene, wenn eine Partei wie die Grünen bei den kommenden Wahlen vom Wähler die verdiente Quittung erhalten würde. (Beifall bei der FPÖ.)

0.48


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Kollege Mag. Stadler. – Bitte.

 


0.48.34

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst ein­mal, meine Damen und Herren, ist es völlig unerheblich, was der Herr Professor Mayer oder der Herr Professor „Zapflhuber“ oder die Frau Professor „Schmauswaberl“ zu die­sem Thema sagt (Beifall beim BZÖ), weil das ausschließlich eine verfassungsrecht­liche und verfassungsrechtspolitische Entscheidung ist, die der Souverän zu treffen


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