Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 317

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0.41.00

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Unser vorliegender Antrag ist kein neuer Antrag. Dieser Antrag hat eine sehr lange Geschich­te, eine für das 21. Jahrhundert sehr unrühmliche Geschichte.

Im Jahr 2002 haben die Grünen gemeinsam mit der SPÖ in Wien ein Gesetz zum kom­munalen Wahlrecht beschlossen – die Geschichte dazu kennen Sie. Im Mai 2007 hat die Abgeordnete Hlavac, Abgeordnete a. D., im Verfassungsausschuss geäußert, dass die Forderung nach einem kommunalen Wahlrecht für AusländerInnen ausdrücklich zu unterstützen sei. Daher bin ich in diesem Sinne schon sehr gespannt, wie die Kollegin­nen und Kollegen der SPÖ sich zu diesem Antrag und in dieser Debatte verhalten werden, denn bislang hatten wir den Eindruck, dass Sie sich diesbezüglich gegenüber Ihrer RegierungskollegInnenfraktion ÖVP nicht durchsetzen konnten.

Ganz kurz: Worauf zielt unser Antrag ab? – Das wissen Sie schon. Uns geht es darum, dass es für alle Menschen, die in diesem Land ihren Wohnsitz haben, die Möglichkeit gibt, auf kommunaler Ebene wählen zu können. Derzeit sind 10 Prozent der Bevölke­rung von diesem kommunalen Wahlrecht ausgeschlossen, weil unser Wahlrecht auf die Staatsbürgerschaft abzielt. Und weil der Kollege Stefan, der jetzt gerade nicht an­wesend ist, den Herrn Dr. Mayer schon zitiert und sich gefreut hat, dass der Herr Dr. Mayer mit ihm einer Meinung ist, was die Briefwahl betrifft, sage ich ihm, dass Herr Dr. Mayer mit uns einer Meinung ist, was das kommunale Wahlrecht betrifft. (Abg. Großruck: Wer ist der Herr Dr. Mayer? Es gibt viele Mayer!) – Herr Dr. Mayer, Verfas­sungsjurist, Universitätsprofessor, geht nämlich auch davon aus, dass es wichtig ist, dass alle Menschen, die in einem Land einem Recht unterworfen sind, auch die Mög­lichkeit haben sollten, dieses Recht mitzubestimmen, und das drückt sich unter ande­rem in Wahlen aus.

Nicht zuletzt auch aufgrund der Möglichkeit, dass UnionsbürgerInnen wählen können, stellt sich hier natürlich die Frage, wo denn die sachliche Rechtfertigung dafür liegt, dass die einen wählen können und die anderen nicht. Der Verfassungsgerichtshof hin­dert uns daran nicht.

Daher bringen wir einen Antrag ein, der hier eine verfassungsgesetzliche Bestimmung vorsieht. Es braucht den Willen. Diesen Willen haben 14 EU-Staaten gezeigt, und ich bin gespannt, ob auch Sie diesen Willen zeigen werden. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

0.44


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster spricht Kollege Dr. Jarolim. – Bitte.

 


0.44.09

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass der Antrag, der auch schon eine Ge­schichte hat, grundsätzlich vernünftig ist, und es dürfte ja derzeit wirklich der Entwick­lung entsprechen, überall dort, wo in Kommunen Menschen zusammenwohnen, diese dann auch im kommunalen Wahlrecht an diesen Wahlen partizipieren zu lassen. Wir stehen dem also sehr offen gegenüber.

Es gibt ja auch schon, wie die Kollegin gesagt hat, eine Geschichte in der Vergangen­heit. Ich glaube, wir sollten uns dem Ganzen eher unverkrampft nähern – abseits von skurrilen Vorschlägen, die vielleicht jetzt in einer der Folgereden noch kommen wer­den –, wir sollten uns dem Ganzen in einem gewissen sinnvollen Rahmen nähern, und ich freue mich schon auf die Diskussion. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

0.44

 


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