Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung / Seite 11

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zeigt einmal mehr, wie hier die Mehrheit mit der Geschäftsordnung und mit Anliegen der Minderheit umgeht – wenn ich auch nicht verschweigen möchte, dass es mir nicht unrecht ist, mir heute nicht noch eine weitere, wahrscheinlich entgleisende Debatte zum Aufnahmezentrum Süd anhören zu müssen. (Ruf bei der ÖVP: Na was jetzt? – Weitere Zwischenrufe.)

Es hätte auch spannendere Debatten geben können, die wir heute führen könnten. (Abg. Grosz: Das ist aber wichtig für die Steiermark und für Kärnten!) Das ist wichtig für die Steiermark und für Kärnten; wir haben aber diese Debatte heute schon geführt, ebenso in der letzten Sitzung, und es waren keine neuen Argumente dabei. (Abg. Mag. Stadler: Kollegin, wir reden über die Wirtschaftskrise der ÖVP!) Ich warte darauf; lassen wir uns überraschen, ob wir heute noch über die Wirtschaftskrise sprechen werden. (Abg. Mag. Stadler: Der Missbrauch ist die Zurückziehung, nicht die Einbringung!)

Zum vorliegenden Antrag betreffend Geschäftsordnung werde ich inhaltlich nicht mehr allzu viel sagen, da eigentlich ohnehin schon alles gesagt wurde. Auch wir bedauern, dass die Berichte nur in die nächste Gesetzgebungsperiode übernommen werden, aber nicht, bis sie tatsächlich erledigt werden.

Was jedoch heute mehr Aktualität denn je hat, ist die Frage der Minderheitsrechte im Parlament. Der Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht ist ein Vorhaben, das in weiteren Geschäftsordnungsdebatten folgen soll. Da wird es wohl nicht nur darum gehen, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als Minderheitsrecht fest­zuschreiben, sondern auch darum, darauf zu achten, dass etwaige Beweisanträge und die Möglichkeit, solche einzubringen, ebenfalls als Minderheitsrecht festgehalten wer­den.

Wie in Wien die letzte Untersuchungskommission zur Psychiatrie gezeigt hat, kann zwar ein Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht eingesetzt werden, wenn aber dann die Mehrheit die Möglichkeit hat, sämtliche Beweisanträge, die zur Aufklärung und zur Kontrolle der Regierenden beitragen könnten, abzuschmettern, dann werden diese Untersuchungskommissionen nahezu zahnlos. Umso mehr wird es daher wichtig sein, hier im Parlament andere Regeln festzulegen.

Weitere Vorhaben, die wir uns wünschen, sind die Öffentlichkeit von Ausschüssen und der Versuch, die parlamentarische Debatte lebendiger zu machen, zum Beispiel durch Zwischendebatten/Zwischenreden, wie es sie im deutschen Modell gibt. Auch im BürgerInneninitiativenausschuss und im Petitionenausschuss wird ein anderes Vor­gehen notwendig sein.

Sie erlauben mir einen letzten Satz: Ich persönlich meine, Herr Graf, dass Sie als Dritter Nationalratspräsident hier in diesem Hohen Haus untragbar sind. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

2.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 487/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

02.29.57*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Es liegt eine Zurückziehung der Anfrage 1092/J der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen vor.

 


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