Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 106

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und eine mittelfristige umfassende Steuerreform vorzubereiten, die im Sinne des BZÖ-Steuermodells den Bürgern umfassend hilft und endlich Vereinfachungen und Einspa­rungen bringt.

Die kurzfristige Steuerentlastung

Betrachtet man die Entwicklung der Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit und der darauf entfallenden Abgaben sowie die Steigerung der Verbraucherpreise, so lässt sich zeigen, dass die Anpassung des Einkommensteuertarifs durch die Bundesregierung nicht einmal ausreicht, den durch die „kalte Progression“ seit 2004 eingetretenen Kauf­kraftverlust abzudecken.

Zur Begründung sind die folgenden Berechnungen anzuführen. Einleitend ist anzumer­ken, dass sich die Betrachtung nur auf die lohnsteuerpflichtigen Einkünfte und nicht auf alle einkommensteuerpflichtigen Einkünfte bezieht, weil die statistischen Daten nur für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bis 2007 vorliegen. Für alle anderen Ein­kunftsarten hingegen nur bis 2005. Da die letzte Steuerreform in zwei Stufen in 2004 und 2005 durchgeführt worden ist, wurde als Bezugsjahr 2004 gewählt.

Der Durchschnittswert des Verbraucherpreisindex 2000 betrug in 2004 108,1 und in 2007 114,6, womit die Inflationsrate in diesem Zeitraum bei 6,01 % lag. Demgegenüber betrug etwa der durchschnittliche Bruttobezug je lohnsteuerpflichtiger Person in 2004 21.307,00 € und in 2007 23.114,00 €, was einer Steigerung um 8,48 % entspricht. Un­ter Berücksichtigung der Inflationsrate betrug die Steigerung real aber nur 2,33 % (Re­aleinkommenszuwachs auf 21.803,00 €). Die Abgaben (Lohnsteuer und Sozialversi­cherung) stiegen in diesem Zeitraum um 9,77 %, die Lohnsteuerbelastung sogar
um 10,07 %. Wären die Abgaben, wie die Bruttobezüge, nur um 2,33 % real gestiegen, so hätten sie sich um 134,00 € von 5.770 € in 2004 auf 5.904 € in 2007 je steuerpflich­tiger Person erhöht. Tatsächlich sind sie aber um 564,00 € gestiegen, wovon 430,00 € auf die „kalte Progression“ zurückzuführen sind. Bei 6.118.306 Lohnsteuerpflichtigen
in 2007 ergibt sich ein Gesamtbetrag von 2.631 Mio. €.

Im Dezember 2008 betrug der Verbraucherpreisindex 2000 118,5. Berücksichtigt man die seit dem Durchschnittswert von 2007 danach eingetretene Inflation von 3,4 %, so errechnet sich ein Betrag von 2.721 Mio. €. Die von der Bundesregierung selbst angegebene Tarifentlastung beträgt aber nur 2.300 Mio. €. Somit fehlen 421 Mio. €, um den durch die Abgabenbelastung seit 2004 eingetretenen Inflationsverlust der Lohn­steuerpflichtigen auch nur auszugleichen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich die Tarifentlastung auf alle Einkommensteuerpflichtigen und nicht nur auf die Lohn­steuerpflichtigen bezieht. Berücksichtigt man auch diesen Effekt, so fehlen insgesamt etwa 465 Mio. €.

Insgesamt fordert das BZÖ daher eine Modifizierung, durch die die vorgesehenen Ver­änderungen der Steuertarifstufen insoweit angehoben werden, dass diese weiterge­hend den gezeigten Kaufkraftverlust abdecken.

Mittelfristig umfassende Steuerreform im Sinne des BZÖ-Flat-Tax-Steuermodells

Mittelfristig fordert das BZÖ ein einfaches, aber revolutionäres Steuersystem, durch das die kalte Progression und die soziale Ungerechtigkeit des derzeitigen Steuersys­tems beendet werden. So ist im derzeitigen System die Gesamtbelastung der Einkom­men bereits ab dem Beginn der Steuerpflicht hoch, steigt dann im Bereich der Mittel­stands-Einkommen noch an, um dann bei den sehr gut Verdienenden plötzlich wieder nach unten zu gehen, was sozial ungerecht ist. Gleichzeitig soll durch einen massiven Abbau von Ausnahmeregelungen die Steuergerechtigkeit zugunsten der Kleinverdiener und des Mittelstandes (die derzeit im Gegensatz zu Großbetrieben ihre Besteuerung nicht optimieren können) verbessert werden.

 


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