Unser Entschließungsantrag wurde oder wird verteilt; ich darf ihn in verkürzter Form zur Kenntnis bringen.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die in der Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichts vorgesehenen Änderungen in dem nachfolgenden Sinne modifiziert werden,
dass durchschnittliche Kaufkraftverluste seit dem Jahr 2004 weitgehend abgedeckt werden,
dass ein Gesetzentwurf vorgelegt wird – spätestens bis zum Ende des Jahres 2010 –, durch den das BZÖ-Flat-Tax-Steuermodell mit nachfolgenden Eckpunkten umgesetzt wird:
dass vor allem der Kinderabsetzbetrag auf zirka 1 000 € pro Jahr, das heißt 85 € pro Monat, erhöht wird,
dass der Alleinverdienerabsetzbetrag um zirka 100 € erhöht wird und
dass alle Kinderbetreuungskosten pro Kind und Jahr bis zu einem Höchstbetrag von 2 300 € absetzbar sind, und zwar für jene Eltern, die Familienbeihilfe beziehen, damit sie das auch geltend machen können.
Die Familienbeihilfe soll entsprechend dem Verbraucherpreisindex in jedem Jahr valorisiert werden.
Auch was die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit anbelangt, möchten wir, dass es nicht nur auf diese Bereiche, wie es vorgesehen ist, beschränkt ist, sondern auch auf Blaulichtorganisation, Umwelt-, Natur- und Tierschutz ausgeweitet wird.
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Meine sehr geehrten Damen und Herren, das vorliegende BZÖ-Steuermodell hilft umfassend und bringt vor allem auch Vereinfachungen und Einsparungen. Das braucht man in diesen Zeiten! – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
13.10
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde in seinen groben Zügen erläutert, wurde bereits gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung an die Abgeordneten verteilt und steht somit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Grosz, Petzner, Ing. Westenthaler, Windholz, Ing. Lugar Kolleginnen und Kollegen betreffend einer kurzfristigen deutlichen Steuerentlastung und einer mittelfristig umfassenden Steuerreform im Sinne des BZÖ-Flat-Tax-Steuermodells
eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 11.03.2009
im Zuge der Debatte
zu Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (54 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988
geändert wird – Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009)
(124 d.B.)
Wie schon mehrfach gefordert ist statt der vergleichsweise geringen „Steuertarifreform“ durch die Bundesregierung eine deutliche kurzfristige Steuerentlastung durchzuführen
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