Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 105

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Unser Entschließungsantrag wurde oder wird verteilt; ich darf ihn in verkürzter Form zur Kenntnis bringen.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussrei­fen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die in der Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichts vorgesehenen Änderungen in dem nachfolgenden Sinne modi­fiziert werden,

dass durchschnittliche Kaufkraftverluste seit dem Jahr 2004 weitgehend abgedeckt werden,

dass ein Gesetzentwurf vorgelegt wird – spätestens bis zum Ende des Jahres 2010 –, durch den das BZÖ-Flat-Tax-Steuermodell mit nachfolgenden Eckpunkten umgesetzt wird:

dass vor allem der Kinderabsetzbetrag auf zirka 1 000 € pro Jahr, das heißt 85 € pro Monat, erhöht wird,

dass der Alleinverdienerabsetzbetrag um zirka 100 € erhöht wird und

dass alle Kinderbetreuungskosten pro Kind und Jahr bis zu einem Höchstbetrag von 2 300 € absetzbar sind, und zwar für jene Eltern, die Familienbeihilfe beziehen, damit sie das auch geltend machen können.

Die Familienbeihilfe soll entsprechend dem Verbraucherpreisindex in jedem Jahr valo­risiert werden.

Auch was die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit anbelangt, möchten wir, dass es nicht nur auf diese Bereiche, wie es vorgesehen ist, beschränkt ist, sondern auch auf Blaulichtorganisation, Umwelt-, Natur- und Tierschutz ausgeweitet wird.

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das vorliegende BZÖ-Steuermodell hilft um­fassend und bringt vor allem auch Vereinfachungen und Einsparungen. Das braucht man in diesen Zeiten! – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

13.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde in seinen groben Zügen erläutert, wurde bereits gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung an die Abgeordneten verteilt und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Grosz, Petzner, Ing. Westenthaler, Windholz, Ing. Lugar Kolleginnen und Kollegen betreffend einer kurzfristigen deutlichen Steuerentlastung und einer mittelfristig umfassenden Steuerreform im Sinne des BZÖ-Flat-Tax-Steuer­modells

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 11.03.2009 im Zuge der Debatte
zu Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorla­ge (54 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009) (124 d.B.)

Wie schon mehrfach gefordert ist statt der vergleichsweise geringen „Steuertarifreform“ durch die Bundesregierung eine deutliche kurzfristige Steuerentlastung durchzuführen


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