Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 128

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 bis 10 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Zanger. Freiwillige Redezeit­beschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.10.26

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn man weiß, dass die bisherige Anlegerentschädigung nicht funktioniert hat, wie das Beispiel AMIS zeigt, so möchte man doch meinen, dass eine Verbesserung der österreichischen Anlegerentschädigung eine sinnvolle, notwendige, wichtige Ange­legenheit ist. Und das ist auch der Fall.

Nichtsdestotrotz gibt es in diesem vorliegenden Gesetzentwurf große Unbestimmthei­ten, große Defizite, sodass eine vernünftige und funktionierende Anlegerentschädigung als sehr zweifelhaft erscheint.

Ein paar konkrete Punkte dazu: In § 75 ist das Eigenprodukt einer Wertpapierfirma ge­nannt. Es gibt aber niemanden, der mir sagen kann, was als Eigenprodukt einer Wert­papierfirma zu verstehen ist (Abg. Mag. Hakl: Doch! Einfach fragen!), denn ein Eigen­produkt ist immer noch etwas, das man selbst herausgibt, das man selbst emittiert. Dann müsste man eine Kapitalanlagegesellschaft sein, eine Fondsgesellschaft. (Abg. Mag. Hakl: Uns fragen!) – Da sprechen anscheinend wieder die Wissenden in der ÖVP! Jedenfalls ist das aus unserer Sicht nicht definierbar und nicht zuordenbar.

Weiters steht in § 75: Die gesetzliche Interessenvertretung der Finanzdienstleister hat „die marktüblichen Provisionen und Entgelte der Wertpapierfirmen regelmäßig“ zu er­heben. Es steht aber nicht drinnen, in welchen Abständen. Was ist regelmäßig? Das ist ebenfalls unbestimmt, undefiniert.

Ein ganz, ganz wesentlicher und wichtiger Punkt ist aber, dass der Begriff „Kunde“ nicht definiert ist. Was ist ein Kunde? Das kann auch ein Depot sein. Jemand hat ein Wertpapierdepot, auf dem eine Summe liegt. Er kann Inhaber sein, es kann einen zweiten Inhaber dieses Depots geben. Sind jetzt die beiden Inhaber Kunden? Oder be­zieht sich die Definition auf den Begriff des Depots?

Was ist mit Depots mit Nullständen? Ist auch für diese Depots eine Abgabe zu bezah­len? Ein Kunde kann mehrere Depots haben. Wie wirkt sich das aus? Muss man seine Beträge aufteilen, um für jedes Depot die Sicherstellung zu haben? Oder bezieht sich das nur auf den Menschen, auf die Person? (Zwischenruf des Abg. Rädler.) So ist es. Sie, Herr Rädler, werden mir das wahrscheinlich nicht beantworten können! Davon ge­he ich nicht aus, das ist mir schon klar. (Abg. Strache: Frag doch den Inder!) Aber viel­leicht verstehen die Wissenden in Ihrer Fraktion, was ich meine.

Herr Staatssekretär! Der Herr Finanzminister – darauf möchte ich noch ganz kurz ein­gehen – hat heute von dem Vertrauen gesprochen, das von der Bevölkerung ge­wünscht wird. Wenn ich folgenden Kundenbrief lese, den eine Kapitalanlagegesell­schaft ihren Kunden zugesandt hat, dann frage ich mich, wie weit es mit dem Ver­trauen her ist, das die Kunden in diese Gesellschaften investieren sollten. Ich lese das jetzt vor, ich zitiere:

„Aufgrund von signifikanten Anzeichen, dass die Immobilienmärkte in CEE und SEE größter Wahrscheinlichkeit nach korrigieren werden, hat sich die Bank Austria Real Invest entschlossen, die Rücknahme von Anteilsscheinen beim Offenen Immobilien­fonds ‚Real Invest Europe’ vorübergehend auszusetzen. Die Aussetzung erfolgt per 2. März 2009 zunächst für die Dauer von vorläufig bis zu 12 Monaten.“

 


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