Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Zanger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
14.10
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn man weiß, dass die bisherige Anlegerentschädigung nicht funktioniert hat, wie das Beispiel AMIS zeigt, so möchte man doch meinen, dass eine Verbesserung der österreichischen Anlegerentschädigung eine sinnvolle, notwendige, wichtige Angelegenheit ist. Und das ist auch der Fall.
Nichtsdestotrotz gibt es in diesem vorliegenden Gesetzentwurf große Unbestimmtheiten, große Defizite, sodass eine vernünftige und funktionierende Anlegerentschädigung als sehr zweifelhaft erscheint.
Ein paar konkrete Punkte dazu: In § 75 ist das Eigenprodukt einer Wertpapierfirma genannt. Es gibt aber niemanden, der mir sagen kann, was als Eigenprodukt einer Wertpapierfirma zu verstehen ist (Abg. Mag. Hakl: Doch! Einfach fragen!), denn ein Eigenprodukt ist immer noch etwas, das man selbst herausgibt, das man selbst emittiert. Dann müsste man eine Kapitalanlagegesellschaft sein, eine Fondsgesellschaft. (Abg. Mag. Hakl: Uns fragen!) – Da sprechen anscheinend wieder die Wissenden in der ÖVP! Jedenfalls ist das aus unserer Sicht nicht definierbar und nicht zuordenbar.
Weiters steht in § 75: Die gesetzliche Interessenvertretung der Finanzdienstleister hat „die marktüblichen Provisionen und Entgelte der Wertpapierfirmen regelmäßig“ zu erheben. Es steht aber nicht drinnen, in welchen Abständen. Was ist regelmäßig? Das ist ebenfalls unbestimmt, undefiniert.
Ein ganz, ganz wesentlicher und wichtiger Punkt ist aber, dass der Begriff „Kunde“ nicht definiert ist. Was ist ein Kunde? Das kann auch ein Depot sein. Jemand hat ein Wertpapierdepot, auf dem eine Summe liegt. Er kann Inhaber sein, es kann einen zweiten Inhaber dieses Depots geben. Sind jetzt die beiden Inhaber Kunden? Oder bezieht sich die Definition auf den Begriff des Depots?
Was ist mit Depots mit Nullständen? Ist auch für diese Depots eine Abgabe zu bezahlen? Ein Kunde kann mehrere Depots haben. Wie wirkt sich das aus? Muss man seine Beträge aufteilen, um für jedes Depot die Sicherstellung zu haben? Oder bezieht sich das nur auf den Menschen, auf die Person? (Zwischenruf des Abg. Rädler.) So ist es. Sie, Herr Rädler, werden mir das wahrscheinlich nicht beantworten können! Davon gehe ich nicht aus, das ist mir schon klar. (Abg. Strache: Frag doch den Inder!) Aber vielleicht verstehen die Wissenden in Ihrer Fraktion, was ich meine.
Herr Staatssekretär! Der Herr Finanzminister – darauf möchte ich noch ganz kurz eingehen – hat heute von dem Vertrauen gesprochen, das von der Bevölkerung gewünscht wird. Wenn ich folgenden Kundenbrief lese, den eine Kapitalanlagegesellschaft ihren Kunden zugesandt hat, dann frage ich mich, wie weit es mit dem Vertrauen her ist, das die Kunden in diese Gesellschaften investieren sollten. Ich lese das jetzt vor, ich zitiere:
„Aufgrund von signifikanten Anzeichen, dass die Immobilienmärkte in CEE und SEE größter Wahrscheinlichkeit nach korrigieren werden, hat sich die Bank Austria Real Invest entschlossen, die Rücknahme von Anteilsscheinen beim Offenen Immobilienfonds ‚Real Invest Europe’ vorübergehend auszusetzen. Die Aussetzung erfolgt per 2. März 2009 zunächst für die Dauer von vorläufig bis zu 12 Monaten.“
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