Die Aussetzung der Rücknahme bedeutet, dass Kunden, Kleinanleger ihre Gelder, die sie dort investiert haben, zurzeit nicht abheben können. Dieser Fonds wurde als hundertprozentig sicher verkauft, nach dem Motto: Das würde ich sogar für mein Kind machen.
Meine Damen und Herren, solchen Argumentationen beim Fondsverkauf müssen wir entgegenwirken (Beifall bei der FPÖ), auch wenn sie in bester Absicht und in vermeintlich bestem Wissen geschehen! Zur Vertrauensbildung können solche Maßnahmen sicherlich nicht beitragen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.14
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
14.14
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novelle beheben wir – sagen wir es ganz leger – einen finanziellen Konstruktionsfehler der Anlegerentschädigung, der uns nicht nur, aber auch im Laufe des Banken-Untersuchungsausschusses besonders bewusst wurde. Der Konstruktionsfehler besteht darin: Wenn ein wirklich großer Schadensfall eintritt, ist die Leistungsfähigkeit dieser Einrichtung einfach nicht gegeben. Daher war es notwendig, die Konstruktion auf eine neue Basis zu stellen.
Ich freue mich sehr, dass eine gemeinsame Entschließung aller fünf Parteien vom 20. Oktober des Vorjahres mit dieser Regierungsvorlage umgesetzt wurde und wir heute diese neue Konstruktion beschließen können, die die Anlegerentschädigung auf vier neue Pfeiler setzt.
Der erste Pfeiler sind regelmäßige Beiträge der Wertpapierfirmen, um für den Schadensfall etwas angespart zu haben. Davon soll als zweiter Pfeiler ein gewisser Betrag für eine Versicherungsdeckungssumme verwendet werden. Drittens wird es im Schadensfall anlassbezogene Finanzierungen geben. Und viertens, wenn alle Stricke reißen, wenn wiederholte Inanspruchnahme stattfindet oder wenn ein Großschadensfall eintritt, kann sich der Bund seiner Verantwortung nicht entziehen, und es werden Einlagen – ähnlich wie bei den Sparguthaben, aber nur bis zu 20 000 € – gesichert sein. Außerdem wird ein Frühwarnsystem eingeführt, ähnlich wie wir es bei der Einlagensicherung bei den Banken kennen.
Ich weiß nun von der Anlegerentschädigung, dass es bei zwei Punkten noch gewisse Sorgen gibt. Die eine Sorge ist, ob mit den vorhandenen Mitteln, mit den Beiträgen eine Versicherungsdeckung im vorgesehenen Ausmaß erzielbar ist. Ich bin da durchaus optimistisch. Es wird Frage der Verhandlungen mit der Versicherungswirtschaft und der Vertragsgestaltung sein, ob das möglich ist. Ich gehe davon aus, das ist möglich.
Das Zweite ist, dass es bei der Anlegerentschädigung gewisse Sorgen gibt, was das Frühwarnsystem betrifft, denn aufgrund der Konzessionsgestaltung der Wertpapierfirmen kann eigentlich ein Schaden nur bei kriminellem Verhalten eintreten. Und es ist natürlich wahnsinnig schwierig, für kriminelles Verhalten Frühwarnsysteme einzuführen.
Ich habe daher im Finanzausschuss als dessen Obmann zugesagt, Gespräche sowohl mit der Finanzmarktaufsicht, die dabei Erfahrungen hat, als auch mit der Anlegerentschädigung, mit Geschäftsführer Gotsmy zu führen, um eine Lösung zu finden, die beide Seiten zufriedenstellt. Ein Frühwarnsystem ist an sich vernünftig und gescheit. Die Frage ist nur: Wenn es primär um kriminelles Verhalten geht, wie kann man da eine
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