Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 136

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testanten, vor dem eigenen Volk geheim zu halten, forderten die französischen Könige Vertraulichkeit ein. So wurden die Banken via Gesetz zur strikten Geheimhaltung ver­pflichtet.

Das moderne österreichische Bankgeheimnis soll helfen, illegale Übergriffe in die Pri­vatsphäre der Kunden zu verhindern. So ist das „gläserne Konto“ eindeutig abzuleh­nen. Es darf nicht sein, dass Sozialbehörden, Zoll, Polizei und Finanzämter die Konten­daten der Bürger jederzeit abfragen können, wie dies bereits in anderen EU-Staaten möglich ist. Oft findet dies auch ohne Wissen der Bank statt.

Die derzeitige Diskussion erinnert an die Abschaffung der anonymen Sparbücher, wo man davon gesprochen hat, damit die Geldwäsche unterbinden zu können, was der Realität nicht entsprochen hat, da dass organisierte Verbrechen über ganz andere Me­thoden verfügt. Ebenso verhält es sich mit dem Bankgeheimnis. Diejenigen Personen, die man erwischen will, werden ihr Geld in ganz anderen Kanälen parken. Auf der Stre­cke bleibt der gesetzestreue Bürger.

Der Bürger hat ein Recht auf ein gesundes Misstrauen gegenüber dem Staat. Denn die Österreicher haben zu Recht die Angst, dass ihr hart erspartes Geld politischen Fehl­entscheidungen der EU bzw. der rot schwarzen Regierung zum Opfer fällt. Diese Be­fürchtung ist nicht von der Hand zu weisen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich das Erforderliche zu veranlassen um den Fortbestand des österr. Bankgeheimnisses sicher zu stellen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.39.12

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Kollege, wenn Sie die politische Diskussion verfolgt haben, dann haben Sie sicherlich gesehen, dass gerade die Frage des Bankgeheimnisses derzeit diskutiert wird und die Frage der Abgrenzung bei der Verfolgung krimineller Handlungen zum Bankgeheimnis die eigentliche Qualität der Zu­kunft sein wird. Was das betrifft, meine ich, sind wir sicherlich bei Ihnen. Das ist der Punkt, wo man hier ganz einfach Striche, Linien ziehen muss, die eine entsprechende Bekämpfung strafrechtlicher Tatbestände auch sicherstellen, und zwar im europäi­schen, im internationalen Kontext.

Die Anlegerentschädigung – da sind wir uns im Großen und Ganzen, meine Damen und Herren, glaube ich, einig – ist eine positive Entwicklung, ein richtiger Weg. Es kann aber nicht so sein, dass die Republik auf Dauer eigentlich für alle Finanzprodukte, die in den Markt eingestreut werden, haften kann, daher auch dieses 4-Stufen-Modell, wo­nach erst in der vierten Stufe, quasi als Auffangtatbestand, in besonders schwerwie­genden Fällen die Republik haftet.

Ich glaube aber trotzdem – Kollege Ikrath hat das ja heute auch angezogen –, dass es nicht nur darum geht, jetzt in der Phase, wo quasi der Schaden bereits eingetreten ist, Sorge zu tragen, sondern dass man auch aufpassen muss, dass derartige Produkte erst gar nicht auf den Markt kommen. Es gibt ja seit letzter Woche die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes über die Meinl Bank beziehungsweise deren Produkte, und es ist wirklich sensationell, wenn man liest, auf welche Art und Weise und mit wel-


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