Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 135

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Und wenn alles in Ordnung und paletti wäre, dann müsste dieses Gesetz hier und heute nicht novelliert werden. Der Herr Finanzminister korrigiert sich hier insofern also selbst.

Meine Damen und Herren, die Kürzel AEW – Anlegerentschädigung für Wertpapier­dienstleister –, BWA – Bundeswertpapieraufsicht – und FMA – Finanzmarktaufsicht – sind allesamt Synonyme für das Versagen des österreichischen Finanzmarktes! An­ders kann man das nicht darstellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie wäre es sonst möglich, meine Damen und Herren, dass es derart viele Finanz­skandale in Österreich gibt? Da gibt es den Fall AMIS, da gibt es die Meinl-Gruppe: Meinl European Land, Meinl International Power – darüber könnte man stundenlang re­den. Da gibt es eine Gesellschaft Auer von Welsbach; da gibt es eine Immofinanz, Constantia, AWD, Finance Globe, die letzte Woche mit 32 Millionen € Insolvenz ange­meldet hat.

Meine Damen und Herren! Hier muss rasch reagiert werden. Allerdings stimmen wir nicht diesem Gesetz zu, weil es wieder auf den falschen Prämissen aufbaut. Man müsste hier anders vorgehen.

Da die Zeit schon wieder abgelaufen ist, darf ich noch einen Entschließungsantrag ein­bringen. Vor dem EU-Beitritt hat man uns gesagt, Schilling und D-Mark sind sicher, werden nie abgeschafft. – Das ist schon lange vergessen. Man hat auch gesagt, die Anonymität bleibt bestehen. – Ist schon lange vergessen. Und jetzt geht es um das Bankgeheimnis, das nunmehr auch auf dem Altar des europäischen Zentralismus ge­opfert werden soll.

Meine Damen und Herren, ich bringe deshalb mit meinen Kollegen Weinzinger, Zanger und anderen folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich das Erforderliche zu veranlassen um den Fortbestand des österr. Bankgeheimnisses sicherzustellen.“

*****

Im Sinne Österreichs ersuche ich Sie, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Weinzinger, DDr. Königshofer, Zanger und anderer Abgeordneter betreffend Aufrechterhaltung des Bankgeheimnisses

eingebracht in der 16. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 11. März 2009 im Zu­ge der Behandlung des Berichtes des Finanzausschusses über die Regierungsvor-
lage (48 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Bankwesengesetz geändert werden (130 d.B.)

Das Bankgeheimnis ist im 18. Jahrhundert in der Schweiz entstanden. Französische Könige benötigten zur Aufrechterhaltung ihres pompösen Lebensstils Kredite, die sie sich in der Schweiz bei den Banken besorgten. Um die konfessionelle problematische Geschäftsbeziehungen, die Franzosen waren Katholiken, die Schweizer Bankiers Pro-


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