Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 203

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den Steuerzahler sehr viel Geld kosten und in der Substanz nicht mehr bringen, und letztendlich dass es irgendwann auch eine Entscheidung gibt, ob dann ein Projekt rea­lisiert werden kann oder nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte aber auch dazusagen – das ist dem Hohen Hause ja bekannt –, dass die Landesbehörden Behörden erster Instanz sind und dass dort Entscheidungen getrof­fen werden müssen, dass also nicht der Bund derjenige ist, der eventuell Projekte ver­zögert, verschleppt oder gar nicht haben will, sondern dass die Landesbehörden aufge­rufen sind, auch Verfahren dementsprechend effizient – nicht rasch, sondern effizient – und fundiert durchzuführen. Von dieser Pflicht wird niemand enthoben, und daher hoffe ich, dass wir Projekte umsetzen können große Projekte, aber auch Kleinwasserkraft­werksprojekte.

Ich denke, wichtig ist es, von Fall zu Fall jeweils zu prüfen, ob es bei einem Projekt um­weltmäßig, gewässerschutzmäßig sinnvoll ist, es zu realisieren, und gleichzeitig auch, ob es einen energiepolitischen Nutzen bringt.

Grundsätzlich geht es beim Thema Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan um eine nachhaltige Absicherung eines guten ökologischen Zustandes unserer Gewässer, somit auch der Lebensqualität der Bevölkerung, plus um eine effiziente Möglichkeit, al­le Bevölkerungsgruppen einzubinden und im Rahmen der Öffentlichkeit ihre Anliegen betreffend der österreichischen Gewässer einfließen zu lassen.

Zu den Fakten: Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan ist ein vorläufiger Schlussstrich unter eine sechsjährige Planungsperiode. Er umfasst zum einen eine Be­wertung der Belastung der Gewässer – in Form einer Ist-Bestandsanalyse, und zwar bei allen Gewässern, wie es sie 2004, 2007 gegeben hat –, und er fasst zum anderen die Ergebnisse des Monitorings und letztendlich – was besonders wichtig ist – Maß­nahmen und Programme zusammen, um bis 2015 eben einen guten ökologischen Zu­stand im Bereich des Chemismus, der Menge bei den Gewässern herzustellen.

Dieser Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan hätte – das ist schon richtig diskutiert worden – Ende 2008 veröffentlicht werden sollen. Aufgrund der Verzögerungen beim Planungsprozess mit den Ländern werden wir – wie viele andere EU-Mitgliedstaaten auch; wir sind ja nicht die Einzigen – erst später in die Öffentlichkeit gehen, und zwar Ende April des heurigen Jahres.

Dieser Planungsprozess hat in den letzten Monaten stattgefunden, und die Länder hat­ten eine sechsmonatige Frist für die Bearbeitung der Rohentwürfe. Es ist so, dass die­se Art der Planerstellung für Österreich, für alle Institutionen, also auch für die Länder, neu ist, und dabei haben sich Arbeiten bei Bund und Land verzögert. Das soll hier nicht verschwiegen werden.

Im Übrigen liegt die Planungskompetenz bei den Ländern. Lokale und regionale Impul­se für den Gewässerbewirtschaftungsplan müssen daher aus den Ländern kommen, das kann nicht vom Bund kommen, und daher ist es hier auch zu Verzögerungen ge­kommen. Ich zähle nur die Fakten auf, wie es ist.

Es ist so, dass in mehr als der Hälfte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereits der Öffentlichkeitsbeteiligungsprozess begonnen hat, allerdings vielfach mit schlechten oder unvollständigen Unterlagen. Es ist durchaus nicht so, dass Österreich alleine dasteht. Das soll keine Beschönigung der Sache sein, sondern einfach nur eine realistische Bestandsaufnahme, wie sie sich darstellt.

Wir werden die sechs Monate Öffentlichkeitsbeteiligung sicherstellen – das ist ganz klar –, sodass wir dann, am 22. Dezember heurigen Jahres, den endgültigen Nationa­len Gewässerbewirtschaftungsplan verabschieden werden.

 


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