Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 204

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Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird spätestens am 27. April beginnen, und während die­ser sechsmonatigen Frist bis 27. Oktober kann dann jedermann schriftlich Stellung nehmen. Ab November beginnt dann die Einarbeitung der Stellungnahmen, und es ist realistisch, dass die entsprechenden Verordnungen zeitgerecht am 22. Dezember 2009 veröffentlicht werden. Die legistische Umsetzung dieser Maßnahmenprogramme liegt dann im Wesentlichen bei den Ländern. Die haben dann eine Frist bis zu drei Jahren, das umzusetzen.

Zur Öffentlichkeitsbeteiligung: Österreich ist zu einer aktiven Beteiligung aller interes­sierten Stellen verpflichtet und will das auch. Das Gesetz gibt in der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eine aktive Beteiligung aller interessierten Stellen vor, und um dies zu ermöglichen, muss aufgrund des Gesetzes eine Stellungnahmefrist von eben sechs Monaten eingeräumt werden.

Ergänzend wurde in Österreich zur Förderung dieser aktiven Beteiligung besonders betroffener, vor allem auch interessierter Stellen ein Diskussionsforum, ein Runder Tisch eingerichtet, der die Standards des Leitfadens Öffentlichkeitsbeteiligung erfüllt. Bisher sind bereits wichtige Beteiligte wie NGOs oder auch Kraftwerksbetreiber einge­bunden worden und haben Stellung bezogen. Es hat sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene eine Reihe von Workshops zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und zur Ist-Bestandsanalyse gegeben beziehungsweise wurden auf Anfrage auch zahl­reiche Vorträge bei Stakeholdern durchgeführt. Es gibt den Runden Tisch, bei dem maßgebliche NGOs oder Kraftwerksbetreiber die Umsetzung der Wasserrahmenrichtli­nie und auch den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan diskutieren. Weiters wur­den alle maßgeblichen Unterlagen – die Ist-Bestandsanalyse ist zum Beispiel eine sol­che, aber auch Arbeitsentwürfe für die Bewirtschaftungspläne – am Runden Tisch die­sen Stakeholdern und den NGOs zur Verfügung gestellt.

Also Sie sehen, es gibt eine sehr, sehr starke Beteiligung, sehr viel Arbeit steckt da da­hinter, und die wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen wurden auch, wie es im Ge­setz vorgesehen ist, Ende 2006 allgemein in einer Broschüre veröffentlicht. Es gab nur eine Stellungnahme, die auch im WISA steht. Also Sie sehen, hier wird der Fokus sehr stark auf den Bereich Öffentlichkeitsbeteiligung gelegt.

Wie sieht die Öffentlichkeitsbeteiligung in den nächsten Monaten aus? – Es wird der vollständige Entwurf des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans veröffentlicht, und ebenfalls eine allgemein verständliche Broschüre mit einer Zusammenfassung. In beiden Dokumenten wird die Öffentlichkeit gezielt um ihre Meinung zu den vorgestell­ten Maßnahmen und auch zu den Zielsetzungen befragt. Umfassendes und anschauli­ches Kartenmaterial wird ebenfalls auf WISA positioniert.

Die über WISA eingegangenen, aber auch die schriftlich übermittelten Stellungnahmen werden veröffentlicht. In einem Dokument wird dargelegt werden, wie weit diese Stel­lungnahmen letztendlich berücksichtigt werden oder nicht.

Dies ist im Prinzip so, wie es bei anderen Gesetzes- und Verordnungsbegutachtungen passiert, allerdings ist die Stellungnahmefrist hier länger, eben sechs Monate.

Am 27. April wird es auch einen Auftakt-Workshop geben, um das auch zu dokumen­tieren, und Ende Juni und Ende September wird es weitere Workshops auf Bundes­ebene geben.

Die Länder werden auch Veranstaltungen auf Landesebene durchführen; zumindest eine Veranstaltung pro Land, vielleicht gibt es mehrere, je nachdem auch, wie notwen­dig es ist. Die sollen vorwiegend regionale und lokale Besonderheiten ansprechen.

Bei den Workshops und den Veranstaltungen soll es eben auch die Möglichkeit geben, mündlich eine Anhörung der Beteiligten zu haben, neben den schriftlichen Stellungnah­men, die ebenfalls möglich sind.

 


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