tungsgesetz nicht oder kaum schlagend werden wird. Ich habe daher damals den Ministerialentwurf eingebracht, weil ich mit der Regierungsvorlage nicht zufrieden war. Ich bin jetzt sehr zufrieden damit, dass man diesem Verursacherprinzip weitestgehend Rechnung trägt. Daher werden wir auch diesem Antrag heute unsere Zustimmung geben.
Ich bringe auch einen weiteren Antrag ein, der die Wirtschaft und auch die Umwelt betrifft; es geht um den Einsatz von Plastiksackerln in Österreich. Wir haben hier im Parlament bereits mehrmals darüber diskutiert. Das Problem ist nicht zu unterschätzen. Wenn wir Tragetaschen aus biogenen Kunststoffen in Österreich verwendeten, würden wir auch die heimische Wirtschaft, die heimische Landwirtschaft sehr unterstützen. Minister Pröll hat damals zugesagt, sich für dieses Anliegen auch im Rahmen von informellen Gesprächen einzusetzen. Ich setze jetzt große Hoffnungen auf den neuen Umweltminister, dass dies auch tatsächlich geschehen wird.
Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Themessl und weiterer Abgeordneter ein.
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich einen gemeinsamen Weg zu entwickeln, um den Einsatz von Tragetaschen aus nicht verrottbarem Kunststoff sukzessive zu reduzieren und gleichzeitig den Einsatz von Tragetaschen aus biogenen Kunststoffen zu forcieren.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
19.38
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht sohin mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, Themessl und weiterer Abgeordneter betreffend die sukzessive Reduktion des Einsatzes von Tragetaschen aus nicht verrottbarem Kunststoff
eingebracht in der 16. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 11. März 2009 im Zuge der Behandlung des Berichts des Umweltausschusses über den Antrag 464/A der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes¬gesetz über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Bundes-Umwelthaftungsgesetz – B-UHG) (96 und Zu 96 d.B.)
Tragetaschen aus nicht verrottbarem Kunststoff belasten die Umwelt über viele Jahrhunderte. Innerhalb der EU werden jährlich 250.000 Millionen Tonnen Verpackungsfolien aus heute gebräuchlichem Kunststoff weggeworfen. Allein in Österreich werden pro Jahr rund 7.000 Tonnen Polyethylen-Sackerl in Umlauf gebracht, über 400 Millionen Plastiktüten sind pro Jahr zu entsorgen.
Der Verrottungsprozess heute gebräuchlicher Verpackungsfolien, die durchwegs petrochemischen Ursprungs sind, dauert zwischen 400 und 600 Jahre.
Biokunststoffe hingegen, die aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt werden, verrotten rasch und rückstandsfrei und entlasten zudem die ohnedies limitierten Vorräte fos-
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