Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 238

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siler Ressourcen. Als Ausgangsstoffe eignen sich Zucker, Zellulose und vor allem Pflanzenstärke, die aus Erdäpfeln, Mais, Weizen und Zuckerrüben gewonnen wird. Durch Gärprozesse entsteht Polymilchsäure (PLA), die Produkten petrochemischen Ursprungs nicht nur bei Sauerstoffdurchlässigkeit und Temperaturbeständigkeit überle­gen ist.

Abgeschlossene Studien in Gartenbetrieben und Pilotprojekte in Deutschland weisen Vielfalt und Wirkkraft der Anwendungsmöglichkeiten nach. Als weiterer positiver Effekt eines vermehrten Einsatzes von Biokunststoffen bieten deren Produktion neue Absatz­märkte für die heimischen Bauern. Wiederum ist es einzig eine Frage des politischen Willens, ob im Interesse der Umwelt, der heimischen Bauern und der Unabhängigkeit von Importen entschieden wird.

Der Einsatz von Tragetaschen aus Biokunststoffen würde der österreichischen Wirt­schaft somit wesentlich zugute kommen – vor allem, weil die nötigen Rohstoffe nicht importiert werden müssen. Der Einsatz von Tragetaschen soll also sukzessive redu­ziert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich einen gemein­samen Weg zu entwickeln, um den Einsatz von Tragetaschen aus nicht verrottbarem Kunststoff sukzessive zu reduzieren und gleichzeitig den Einsatz von Tragetaschen aus biogenen Kunststoffen zu forcieren.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.38.23

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Wir dürfen heute einen Ini­tiativantrag beraten, der uns in Österreich einige Probleme ersparen und auf der ande­ren Seite in vielen Bereichen eine gute Lösung in schwierigen Situationen ermöglichen wird. Es geht darum, dass wir eine europäische Richtlinie umsetzen und das Bundes-Umwelthaftungsgesetz heute beschließen wollen.

Wir haben in Österreich sehr gute Rechtsgrundlagen, etwa ein Wasserrechtsgesetz, das auf sehr hohem Niveau den Umgang mit diesem zu schützenden Gut regelt. Wir haben auch für den Boden durchaus recht gute Handhabungen, aber wir wissen jetzt, dass die Europäische Union vorgegeben hat, dass auch in den Ländern, die solche Standards nicht haben, Regelungen getroffen werden sollen, wie man mit Schadensfäl­len, Störfällen, Problemen umzugehen hat. Wir in Österreich setzen diese Richtlinie, wie Sie wissen, etwas verspätet um und können heute einen Gesetzentwurf vorlegen, der sicherlich den Ansprüchen der Umwelt, den Ansprüchen der Menschen, den An­sprüchen auf Bürgerbeteiligung genauso wie unseren rechtlichen Verpflichtungen auf hohem Niveau gerecht wird.

Ich will mich abschließend bei den KollegInnen der sozialdemokratischen Fraktion be­danken, die das mit uns verhandelt haben. Ich darf mich ganz besonders bedanken bei


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