Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 292

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gerade im Bereich der medizinischen Sachverständigen und hier nicht zu letzt für ge­richtsmedizinische Sachverständige besonders im Bereich von Obduktionen als inadä­quat anzusehen sind.

Mag. Manfred Herrnhofer, Vizepräsident

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer gelangt nun zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.51.41

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine werten Ministerinnen! Werte Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Fichtenbauer, die ÖVP ist sehr wohl eine Verhinderungspartei, und zwar, wenn es darum geht, Gewalt zu ver­hindern, gerade Gewalt im Familienkreis und besonders sexuell motivierter Gewalt. Und das ist auch der Grund für dieses zweite Gewaltschutzpaket.

Darum sind wir sehr froh, dass das jetzt auf Schiene ist und wir das heute beschließen. Es freut mich auch, dass wir Sie seit dem Justizausschuss überzeugen konnten, da zu­zustimmen und einen wichtigen Schritt zur Verhinderung von Gewalt in der Familie und vor allem gegen sexuell motivierte Gewalt mitzugehen.

Was wollen wir mit dem Gewaltschutzpaket eigentlich erreichen? Es geht darum, einer­seits eine abschreckende Wirkung zu entfalten, und auf der anderen Seite die Opfer zu schützen, und zwar sowohl die tatsächlichen Opfer von Gewalt, als auch potentielle Opfer, und zwar durch Prävention.

Im Bereich der Abschreckung sind einige höhere Strafen vorgesehen, beispielsweise gerade bei Delikten gegen die Schwächsten in unserer Gesellschaft, gegen Kinder und Jugendliche. Nur beispielhaft angeführt: Beim sexuellen Missbrauch von Unmündigen wird der Strafrahmen nunmehr bis lebenslang ausgedehnt, also doch ein ganz deutli­ches Signal, auch für solche potentiellen Täter. Es werden auch die Mindeststrafen in einigen Bereichen deutlich angehoben, was auch sehr wichtig ist.

Der zweite Bereich der Abschreckung ist jener, wo es darum geht, neue Delikte fortge­setzter Gewaltausübung einzuführen. Ebenso ein neues Delikt ist das des wissentli­chen Konsums von Kinderpornografie. (Abg. Petzner: Morgen haben Sie auch ein De­likt! Einen Justizskandal haben Sie und die Frau Innenministerin Fekter!) Genauso wer­den jetzt auch – ganz wichtig, weil dazu auch eine Petition überreicht wurde – die Ver­jährungsfristen verlängert.

Der zweite Bereich – Schutz der Opfer – ist uns natürlich auch sehr wichtig, einerseits im Bereich der Prävention – einstweilige Verfügungen werden da jetzt ausgedehnt und auch deutlich verlängert –, genauso wird aber die Prozessbegleitung ausgedehnt.

Was uns auch im Vorjahr ein ganz wichtiges Anliegen war, was wir heute Gott sei Dank auch umsetzen, ist, dass die Tilgungsfristen verlängert werden und dass es vor allem nach einer bedingten Entlassung eine obligatorische gerichtliche Aufsicht gibt, und dass andererseits jetzt auch Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden können, so­dass Sexualstraftäter nicht mehr im Bereich von Berufsgruppen oder Berufen engagiert werden dürfen, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen.

Insgesamt ist das, glaube ich, ein ganz wichtiger Schritt, den wir schon im Vorjahr sehr sorgfältig vorbereitet haben und der einfach die Schwächsten in unserer Gesellschaft schützen soll. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.54

 


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