wir natürlich nicht mittragen, sowie wir auch Ihre Vorschläge sonst nicht mittragen werden. (Beifall beim BZÖ.)
Frau Bundesminister, wir glauben, dass das Ansiedlungsverbot für hoch gefährliche Täter, Sexualstraftäter zu wenig weit geht. Wir glauben auch, dass eine lebenslange Führungsaufsicht unerlässlich ist. Wir glauben ferner, dass es bei schweren Sexualdelikten obligatorisch lebenslängliche Freiheitsstrafen geben muss.
Ich habe noch eine Debatte in Erinnerung, die zu den dramatischsten Dingen gehört, die wir hier im Hohen Haus überhaupt diskutiert haben. Jene von Ihnen, die schon länger im Haus sind, werden sich noch daran erinnern: Ein rechtskräftig verurteilter, schwerer Sexualstraftäter – ich glaube, es war in der Steiermark – hat ein Verhältnis mit seiner psychotherapeutischen Betreuerin angefangen hat und hat diese Frau und deren Kind schließlich umgebracht. (Abg. Ing. Westenthaler: Das war in Niederösterreich!) – Oder war es in Niederösterreich, ich bin mir nicht mehr ganz sicher, in welchem Bundesland es war.
Dramatisch war: Er hat dieses Kind dermaßen zugerichtet, dass sogar die Spuren der Messerspitzen noch im Parkettboden vorhanden waren. Der hat mit dem Messer dieses Kind durchbohrt – und zwar gleich mehrfach. Das war eine tickende Zeitbombe, und wir haben damals alle gesagt, so etwas darf es nie wieder geben. Ich sage Ihnen, ich hoffe, dass es so etwas nie wieder geben wird, aber ich fürchte, wir können es nicht verhindern, weil es nach der jetzigen Rechtslage nicht möglich ist, so jemanden entsprechend zu verurteilen, wenn er nicht in den Maßnahmenvollzug kommt. – Das sage ich dazu, aber Sie wissen selber, Frau Bundesministerin, aus Ihrer Richtertätigkeit, dass die Bereitschaft, Leute in den Maßnahmenvollzug zu schicken, bei der Überlastung, die vorhanden ist – es ist ja rammelvoll, Sie wissen das –, nicht wirklich groß ist – insbesondere dann nicht, wenn dann sozialromantische Psychotherapeuten glauben, der ist jetzt wirklich resozialisiert.
Und dann folgt die Debatte, so wie sie der Kollege Dr. Fichtenbauer zu Recht angeschnitten hat, über die chemische Kastration. Wenn man schon nicht mehr den Maßnahmenvollzug (Abg. Pendl: keine Sozialromantik!) – Das ist natürlich Sozialromantik gewesen! Die hat ein Pantscherl mit dem angefangen, und vor lauter Sozialromantik hat sie dann am Schluss selber draufgezahlt, und auch ihr eigenes Kind. Meine Damen und Herren, wenn das keine Sozialromantik ist, dann weiß ich auch nicht mehr!
Bei den Richtern ist die Neigung zu dieser Sozialromantik leider vorhanden. – Das ist nun einmal so. Da wäre die Möglichkeit der chemischen Kastration geeignet, die nichts mit unmenschlicher Behandlung zu tun hat. Das ist nicht irgend ein Schnipp-Schnapp-Verfahren, wie das, glaube ich, eine Kollegin aus der ÖVP angenommen hat. Chemische Kastration ist eine Behandlung, wie sie jede Frau in diesem Land in vergleichbarer Form – nämlich mit ihrer Anti-Baby-Pille – zu sich nimmt. Also regen Sie sich bitte nicht auf, das ist eine Hormonbehandlung, wie sie jede Frau mit ihrer Anti-Baby-Pille auch einnimmt.
Daraus ein Menschenrechtsproblem zu machen, ist ja grotesk. Das ist Sozialromantik, meine Damen und Herren von der SPÖ! Das ist genau jene Sozialromantik, die für manche Menschen – und ich sage wieder: die wehrlosesten in diesem Lande – hoch gefährlich ist, denn die tragen das Risiko für diese Sozialromantik. – Die tragen das Risiko, nicht wir da herinnen. Das Risiko trägt selten einer von uns, sondern das tragen jene, die draußen zumeist in einem bestimmten Milieu mit diesen Tätern dann in Kontakt treten. (Beifall beim BZÖ.)
Meine Damen und Herren, mögen uns daher dramatische Geschehnisse erspart bleiben. Die Erfahrung lehrt, dass das leider nicht so ist, sondern dass kriminelle Energie
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