Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 47

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Was kann man aus diesem Maßnahmenkatalog des Bundes, der seine Erfolge zeitigt, für innerbetriebliche Gleichstellung in der Privatwirtschaft ableiten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Sehr viel, denke ich mir. Diese Frauenförderpläne, die im Bund existieren, könnte man natürlich 1 : 1 in die Privatwirtschaft übertragen. Ich glaube, dass man auch mit Betriebsräten und Betriebsrätinnen Betriebsvereinbarungen schließen könnte, dass Frauenfördermaßnahmen getätigt werden. Ich glaube – das ist heute schon erwähnt worden, ich habe es dann aber nicht zu Ende geführt –, dass man schon auch darauf schauen könnte, dass, wenn Frauenförderung stattfindet, wenn flexible Arbeitszeit­modelle angeboten werden, wenn es einen Betriebskindergarten gibt, wenn Telearbeit ermöglicht wird – alles Möglichkeiten, die es Frauen vielleicht erleichtern, auch Männern, wenn sie kleine Kinder betreuen wollen, Kind und Beruf zu vereinbaren –, wenn hier also Punkte gesammelt würden, an diese Frauenfördermaßnahmen gekop­pelt auch Wirtschaftsförderung möglich sein sollte. Wir arbeiten gerade daran, in welchen Bereichen, vor allem in staatsnahen Betrieben, wir das als Best-Practice einmal beginnen könnten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich bedanke mich sehr herzlich bei der Frau Bundesministerin, ich bedanke mich bei den Fragestellerinnen und Fragestellern. Alle Fragen wurden gestellt, die Fragestunde ich somit beendet.

Bevor wir fortsetzen, darf ich die Damen und Herren Abgeordneten in eigener Sache davon in Kenntnis setzen, dass von den neun leitenden Beamten und Beamtinnen des Parlaments vier Frauen sind. Ich glaube, darauf kann das gesamte Haus stolz sein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.27.52Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: Zurückziehungen: 1204/J bis 1219/J;

2. Anfragebeantwortungen: 624/AB bis 644/AB.

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Familienausschuss:

Antrag 525/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsanspruch auf kostenlosen Ganztagskinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr;

Gesundheitsausschuss:

12. Ärztegesetz-Novelle (149 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird (153 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird (154 d.B.),

 


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