Zu meinem Vorredner möchte ich Folgendes sagen: Ich denke, das Asylgesetz und die Veränderungen, die wir heute beschließen, haben weder mit einem Rechts-, noch mit einem Linkspopulismus etwas zu tun. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass man beim Asyl- und Fremdenrecht einen goldenen Mittelweg findet. (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.) All jene, die Asyl brauchen, sollen Asyl bekommen, und alle anderen müssen wir hintanhalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir müssen danach trachten, das Geld, das wir im Asyl- und Fremdenbereich zur Verfügung haben, so einzusetzen, dass wir die Integration fördern und jede Zuwanderung sehr restriktiv sehen. (Abg. Strache: Rechtsstaat gibt es keinen?!)
Geschätzte Damen und Herren, es wäre unverantwortlich, politisch unverantwortlich, wenn wir sagen, Tür und Tor auf, es kann alles hereinkommen, alle, die schon da sind (Abg. Strache: Das macht ihr ja! Das ist genau eure Politik!) – Nein, das ist ja eine totale Falschdarstellung. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Herr Kollege Strache, entweder Sie kennen das Gesetz nicht, oder Sie sagen hier wissentlich etwas Unwahres. Das muss man in aller Deutlichkeit feststellen, und ich werde auch darauf eingehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Aber eines muss schon gesagt werden: Wer gestern aufgepasst hat, der weiß ganz genau, in welche Richtung wir im wirtschaftlichen Bereich gehen. Wir werden unter Umständen zum Jahresende 500 000 Arbeitslose haben, und es wäre unverantwortlich, Menschen zu sagen, sie sollen hereinkommen. Wir würden sie nur in die Armutsfalle locken. (Abg. Strache: Da brauchen wir 100 000 neue Gastarbeiter? – Abg. Grosz: 500 000 Arbeitslose?!) Es ist sicherlich nicht angebracht, dass wir diese Menschen nach Österreich locken, ihnen sagen, sie kriegen Arbeit und auch eine Unterkunft. Das wird mit diesem Gesetz auch nicht geschehen. (Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)
Herr Kollege Strache, hören Sie zu! Sie waren ja gerade am Rednerpult! (Abg. Mag. Stefan: Arbeitsplatz brauchst du nicht, wir sorgen für dich!)
Warum ist es zu dieser Gesetzesänderung gekommen? – Weil der Verfassungsgerichtshof einen Passus aufgehoben hat, und zwar Art. 8 Menschenrechtskonvention.
Es gibt zwar kein Recht auf Entfaltung des Privat- und Familienlebens in einem bestimmten Aufenthaltsstaat, aber es könnte unter Umständen auf Gewährung des Aufenthaltes von Fremden hinauslaufen, und das bloße amtswegige Verfahren ohne Antragsrecht des Betroffenen war dem Verfassungsgerichtshof nicht ausreichend genug.
Mit dieser neuen Gesetzesvorlage wird dem auf jeden Fall Rechnung getragen. Ich möchte mich bei Ihnen, Frau Bundesminister, für diese wirklich sehr ausgereifte Gesetzeslage, die wir heute beschließen werden, bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich bin an und für sich sehr dankbar dafür, dass wir ein Hearing abgehalten haben, wo sämtliche Experten erklärt haben, dass dieser Gesetzentwurf verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Einzig und allein Professor Funk hat erklärt, es könnte unter Umständen bei der Vollziehung ein Problem geben. Auf mein Nachfragen (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun) – Frau Korun, Sie kommen auch noch dran –, wo er dieses Problem sieht, hat er keine Antwort gegeben. Das war also eine sehr subjektive Aussage des Herrn Professor Funk. Darum glaube ich, dass wir mit dieser Gesetzesvorlage sehr gut liegen.
Es ist genau berücksichtigt worden, was der Verfassungsgerichtshof bekrittelt beziehungsweise was er in Frage gestellt hat. Diese Kriterien sind jetzt sehr definitiv im Niederlassungsgesetz angeführt und bringen, weil das auch zusammengeführt worden
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