sicheren Drittstaaten umgeben. (Abg. Mag. Lunacek: Sie wissen nicht, wovon Sie reden!)
Das heißt, Österreich wäre verpflichtet – und das ist eine Politik, die verantwortungsvoll wäre –, Menschen, die hier herkommen, in jenen sicheren Drittstaat zurückzuführen, aus dem sie gekommen sind. Das wäre eine Politik, die wir von Ihnen verlangen, Frau Innenministerin. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Ich gebe zu, auch der BZÖ-Klub hat sich vor zwei Jahren Gedanken darüber gemacht, was wir mit jenen Asylanträgen und mit jenen Asylanten machen würden, die mehr als fünf Jahre hier sind und die hier integriert sind. Es gibt eine Familie in der Steiermark, in Leoben, die Familie Sharifi, wo das wunderbar funktioniert hat.
Allerdings, der Unterschied zwischen dem heutigen Gesetz und unserer Meinung ist der, dass wir gesagt haben, es muss jemand aus Verschulden der Behörde so lange – länger als fünf Jahre – hier sein, und nicht aus Eigenverschulden.
Heute, zwei Jahre später, kommen wir drauf, dass es solche Fälle gar nicht mehr gibt. Es gibt solche Fälle gar nicht mehr, weil sich mittlerweile eine geradezu grüne Industrie von Rechtsanwälten und Beratern aufgetan hat, die immer wieder durch neue Antragstellungen (Beifall bei BZÖ und FPÖ) – und da hat Strache schon recht – diese Menschen hier im Land belässt. Immer wieder werden neue Anträge gestellt, immer wieder wird verzögert. Es gibt keinen Behördenverzug, sondern das machen diese Leute.
Wenn ich nicht genau wüsste, dass aufgrund der neuen Ordnungsruf-Praxis der Frau Präsidentin der Begriff „grüne Schlepperbande“ hier im Parlament einen Ordnungsruf nach sich zöge, dann würde ich das heute wieder behaupten – ich tue es aber nicht, Kollegen von den Grünen! Aber ich würde es wieder behaupten. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Es ist noch etwas in diesem Gesetz; das ist auch so eine Symbolik, Frau Ministerin (Zwischenruf des Abg. Öllinger): Erstmals wird in der österreichischen Gesetzesterminologie von „Einwanderungsrecht“ gesprochen. – Sehr interessant, Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP. Sie definieren heute erstmals ein Einwanderungsrecht! Da frage ich mich schon, was das überhaupt bedeuten soll. (Abg. Dr. Graf: Einwanderung für Illegale! Nur für Illegale!) – Bei den Roten wissen wir es, aber Sie von der ÖVP wollen ein Einwanderungsrecht deklarieren, das trotz hoher Arbeitslosigkeit, trotz Kurzarbeit, trotz Problemen am heimischen Arbeitsmarkt in Zukunft das Scheinasylantentum florieren lassen wird. Und das wollen wir nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Noch etwas, Frau Ministerin. Letztes Mal haben Sie es noch bestritten, seit gestern wissen wir mehr: Es gibt eine neue Kriminalstatistik für die ersten beiden Monate – Jänner, Februar – dieses Jahres. Selbst wenn wir – Sie wissen das – dieser Kriminalstatistik kritisch gegenüberstehen – selbst die offizielle Kriminalstatistik sieht einen Rekordanstieg der Kriminalität in Österreich: 92 756 Straftaten allein in den ersten beiden Monaten! Wissen Sie, was das heißt? – 1 572 Straftaten pro Tag oder 65 Straftaten pro Stunde haben wir mittlerweile in Österreich!
Jetzt werden Sie sich fragen: Was hat das mit dem Asylgesetz zu tun? – Frau Ministerin, wenn, wie wir mittlerweile wissen, jeder zweite Asylwerber ein Krimineller ist, dann hat das auch mit der steigenden Kriminalität etwas zu tun, und dann sollten Sie hier nicht Asylanten, die Scheinasylanten sind, legalisieren, sondern mit denen „abfahren“ und sie nach Hause schicken, wenn sie hier in Österreich kriminell werden. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Bundesministerin Dr. Fekter: Das stimmt nicht! – Abg. Kößl: Bleiben Sie bei der Wahrheit!)
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