Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 56

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Ebenfalls klar ist: Es wird bei der Kompetenzzuteilung Länder/Bund keine Veränderung geben. Im Endeffekt ist das, so glaube ich, eine sehr, sehr gute Gesetzesvorlage, auf deren Basis wir eine vernünftige und gute Asyl- und Fremdenpolitik machen können.

Wer Asyl braucht und einen Asylgrund vorlegen kann, wird Asyl bekommen. Bei allen anderen wird man sicherlich sehr genau überprüfen müssen, ob sie hier einen humanitären Aufenthalt bekommen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Ing. Westenthaler. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.52.06

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Oft kommt ja die Wahrheit ungeplant an die Oberfläche. Dass heute ein Redner, der Vertreter einer Regierungsfraktion ist – nämlich Herr Kößl – hier herkommt und erstmals öffentlich zugibt, dass die Regierung mit 500 000 Arbeitslosen bis zum Jahresende rechnet, ist ein Offenbarungseid, der wirklich unglaublich ist! Jetzt wissen wir schön langsam, warum der Finanzminister das Budget vor der Öffentlichkeit versteckt. Das ist seit Ihrer Aussage, Herr Kollege Kößl, klar! (Beifall beim BZÖ.)

500 000 Arbeitslose werden in Österreich erwartet. 500 000 Arbeitslose! Und was machen Sie? – Sie erteilen mehr Niederlassungsbewilligungen, und Sie schaffen über den Titel eines humanitären Bleiberechts mehr Asylmissbrauch und eine Legalisierung von Scheinasylanten in breitem Ausmaß, sodass sich jeder denken muss: Was ist eigentlich los in diesem Land? – Das schaffen Sie mittlerweile, Herr Kollege Kößl! (Beifall beim BZÖ.)

Frau Ministerin, wir haben das ja im Ausschuss intensiv diskutiert: Jawohl, wir sind der Meinung, dass dieses Gesetz „Scheinasylanten-Legalisierungsgesetz“ heißen sollte. Das ist unsere Ansicht. Ich frage Sie schon, wie es überhaupt möglich sein kann, dass jemand, der bis zur Hälfte seiner Aufenthaltszeit illegal im Land sein darf, dann noch um humanitäres Bleiberecht ansuchen darf! Wie gibt es denn das, Frau Ministerin? – Für uns stand bisher eigentlich immer der Rechtsstaat im Vordergrund. Das heißt, jemand, der illegal im Land ist, hat Rechtsbruch begangen, ist illegal da und hat daher hier auch nichts verloren, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war für uns immer der Punkt, den wir in die Diskussion eingebracht haben. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Das ist schon ein bemerkenswerter Abschied der Österreichischen Volkspartei von der strengen Asyl- und Zuwanderungspolitik. Von den Sozialdemokraten wissen wir das; das haben wir in Wien erlebt, in den Ballungsräumen. Da werden Tür und Tor auf­gemacht. Aber dass sich die Volkspartei von den gemeinsam beschlossenen – erinnert euch! – strengen Asylgesetzen, durch die es geschafft wurde, dass es weniger Asylanträge gibt, heute mit diesem Gesetz verabschiedet, das ist schon interessant. Sagen Sie nie wieder, Sie sind eine Sicherheitspartei, denn mit dem heutigen Tag haben Sie sich davon verabschiedet, meine Kollegen von der ÖVP! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Illegaler Aufenthalt wird legalisiert. Ich frage mich überhaupt eines, Herr Kollege Kößl: Sie stellen sich hier mit treuherzigem Augenaufschlag her und sagen: Wer bei uns Asyl braucht, wird Asyl bei uns bekommen. – Ich habe das die Ministerin auch schon gefragt, vielleicht können Sie es beantworten: Wie kann es heutzutage noch sein, dass jemand zu uns kommt – wenn er nicht gerade mit einem Flugticket erster Klasse hier herkommt – und überhaupt einen Asylgrund hat, um hier Asyl zu bekommen? Österreich ist doch – und Sie kennen das Dublin-Abkommen – ausschließlich von


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