Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 72

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

11.47.31

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir waren jetzt Zeugen eines Eklats, und wir sind beruhigt, dass die Grünen bereits jetzt wissen, dass es in diesem Haus von der Galerie aus weitere Störaktionen geben wird, denn offensichtlich sind sie die Einzigen, die an so etwas Interesse haben und so etwas unterstützen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Mag. Stadler: Von ihnen kommt es ja!)

Diese Beobachtung kann man allein schon daraus ermessen, dass bei sämtlichen mahnenden Worten, die vonseiten des Herrn Präsidenten gefallen sind, alle Parteien in diesem Haus durch den Applaus ein einhelliges, klares Zeichen gegeben haben, bis auf eine Partei, nämlich die Grünen, die so etwas offensichtlich dulden, wenn die Frau Innenministerin, bei allen sachlichen Differenzen, so dargestellt und diffamiert wird. (Beifall bei FPÖ, BZÖ und ÖVP. Abg. Dr. Van der Bellen: Was soll das?)

Es ist unerträglich, dass so etwas hier vonstatten gehen kann. Auf den Zwischenruf von Herrn Kollegen Öllinger während der Rede von Klubobmann H. C. Strache – er hat gesagt: „Sie gehen uns auf die Nerven!“ – kann ich nur antworten: Gott sei Dank! Wir Freiheitliche müssten nämlich etwas falsch machen, wenn wir Ihnen nicht auf die Nerven gingen, im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Nun zur Frage des humanitären Aufenthalts vulgo Bleiberecht. Es hat sich da ein sprachliches Problem aufgetan, weil man offensichtlich nicht weiß, was es bedeutet. Wenn sich jemand wo aufhalten darf, dann heißt es nämlich ganz schlicht und ergreifend auch, er darf dort „bleiben“. Das ist die Frage, wie man etwas nennt, aber diesbezüglich ist ja die Kreativität in der großen Koalition sehr hoch, denn immerhin heißt es jetzt statt Schubhaftzentrum „Kompetenzzentrum für aufenthaltsbeendende Maßnahmen“. – Klingt halt ein bisschen schöner, ist aber inhaltlich ganz genau dasselbe. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum vorliegenden Gesetzentwurf: Rechtsstaat muss sein, aber durch dieses Gesetz ist der Rechtsschutz nicht gegeben, weil – und das haben uns die Experten bestätigt – durch unklare Gesetzesbegriffe der Willkür Tür und Tor geöffnet werden können. Ich möchte, so wie es der Verfassungsrechtler Professor Funk gesagt hat, in Österreich nicht vom Goodwill einer Behörde abhängig sein, wenn ich auf etwas ein Recht habe. Recht muss Recht bleiben, und es muss genau so eingeschränkt sein, dass man nicht von der Willkür der Behörde abhängig ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Es wird daher mit Sicherheit in diesem Bereich etliche Beschwerden an den Verfas­sungsgerichtshof geben, und ich glaube, dass bei einzelnen Entscheidungen durchaus die Chance besteht, dass sie aufgehoben werden. – Das kann aber nicht Sinn und Zweck einer Gesetzgebung in diesem Haus sein.

Die ÖVP hat davon gesprochen, dass der goldene Mittelweg gefunden worden sei. – Das ist kein goldener Mittelweg, sondern das ist eine Gratwanderung, was Sie von der großen Koalition machen, und es ist ein schmaler Grat, wo Sie rechts oder links sehr leicht straucheln und hinunterfallen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Inhaltlichen: Wir als soziale Heimatpartei (Ah-Rufe bei den Grünen) sind in erster Linie den Interessen der Österreicherinnen und Österreicher verpflichtet (Beifall bei der FPÖ), und daher können wir nicht zulassen, dass unter dem Deckmantel der Huma­nität eine illegale Einwanderung legalisiert wird.

Zur Klarstellung, wie es bereits geäußert wurde: Es geht nicht um die Frage, ob jemand, dem nach der Flüchtlingskonvention Asyl zusteht, Asyl bei uns bekommt oder nicht – diese Tradition ist in Österreich in den letzten Jahrzehnten immer hochgehalten


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite