Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 123

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Erstattungskodex wiedergefunden hat oder Ärzte es wiedergefunden haben. Das ist ein Vorteil!

Es hätten sonst Österreich beträchtliche Strafzahlungen gedroht, aber auch Schaden­ersätze durch die Industrie, die natürlich nicht gerne an Medikamenten forscht, wenn sie dann in Österreich drei Jahre warten muss, bis diese irgendwo in einer Apotheke aufscheinen und von der Kasse bezahlt werden.

Mit Arzneimitteln hängt natürlich auch die Frage zusammen: Was ist ein Arzneimittel?, und da wird es spannend. Ich glaube, da sollte sich der Gesundheitsausschuss wirklich einmal kundig machen.

Dieses neue Arzneimittelgesetz ist eine ultraspannende Sache. Wir werden damit bald konfrontiert werden. Darin wird definiert, was ein Arzneimittel ist. Es klingt ganz lustig – man ist ja schon bemüht, mit den „Vier Pfoten“ in Kontakt zu treten –, wenn da steht: Lebende Tiere sind kein Arzneimittel! Aber wenn man dann nachschaut, stellt man fest, dass damit Blutegel, Knabberfische, die die Haut bei Psoriasis abbeißen, oder Maden, die eine Wundreinigung machen, gemeint sind. Das ist Geschmackssache, aber wirklich spannend.

Auch Gentherapien und Stammzellentherapien sind darin enthalten. Und da besteht dann endlich Rechtssicherheit im Ministerium – das muss man auch ein bisschen kritisch anmerken – und auch Rechtssicherheit in Ethikkommissionen, wie sie mit solchen klinischen Versuchen umzugehen haben.

Wir sind auf jeden Fall jetzt dafür. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


14.42.16

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Es freut mich, dass ich kurz Gelegenheit habe, Ihnen über die Änderungen des ASVG und der Begleitgesetze meine Überlegungen mitzuteilen.

Österreich wurde vom EuGH im Juli 2008 in einem Vertragsverletzungsverfahren wegen Verletzung der Transparenzrichtlinie verurteilt. Der Grund dafür war, dass die österreichische Rechtslage den Anforderungen der Transparenzrichtlinie nicht ent­sprochen hat, und zwar insofern, als die Fristen bei der Aufnahme in den soge­nannten Erstattungskodex viel zu lange waren, genau 24 beziehungsweise 36 Monate.

Damit waren wir weit davon entfernt, der Transparenzrichtlinie zu entsprechen. Diese Richtlinie legt nämlich eine Frist von 90 beziehungsweise 180 Tagen für die Auf­nahmen in den gelben oder grünen Bereich des Erstattungskodex fest. Inhalt des gegenständlichen Gesetzentwurfes ist daher nunmehr die Anpassung an die EU-Regelung. Es soll sichergestellt werden, dass über den Antrag eines vertriebberech­tigten Unternehmens auf Annahme einer Arzneispezialität in den gelben oder grünen Bereich des Erstattungskodexes innerhalb von 90 Tagen, also von drei Monaten, zu entscheiden ist. Wird auch über den Preis entschieden, kann diese Frist bis zu 180 Tage dauern.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, diese Umsetzung ist dringend erfor­derlich, um Strafzahlungen gegen unsere Republik sowie Schadenersatzforderungen


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