Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 124

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gegenüber der Pharmaindustrie wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zu vermeiden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als dazu vorläufig Letzter zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


14.44.30

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Verehrter Herr Minister! Wertes Hohes Haus! Zunächst eine kleine Bemerkung an den „Rosstäuscher“ vom BZÖ: Geschätzter Herr Kollege, seien Sie doch so ehrlich und geben Sie zu, Erhöhung der Pensionen heißt Erhöhung der Beiträge bei den Zahlen­den! – Das wird der Österreichische Bauernbund sicher nicht zulassen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe beim BZÖ.)

Nun zum aktuellen Punkt: Es geht hierbei nicht nur um die Aufnahme der Arzneimittel in den Erstattungskodex, sondern auch um die Betriebsrente im Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz. Betriebsrenten sollen vor allem der Weiterführung des Betriebes dienen und einen echten Ausgleich für den unfallbedingten, auf Dauer eingetretenen Einkommensverlust bieten.

Nach geltender Rechtslage fällt die Betriebsrente ein Jahr nach dem Einritt des Versicherungsfalles an. Die Betriebsrente soll auch künftig nach einem Jahr anfallen, jedoch nicht mit dem Tag des Versicherungsfalles, sondern mit dem Tag nach dem Eintritt des Versicherungsfalles zu laufen beginnen. Damit wird an die bereits im ASVG für die Gewährung einer Versehrtenrente bestehende Systematik angeknüpft, die die Grundlage für das Projekt EFEU darstellt, mit dem im gesamten Unfallver­sicherungs­bereich, also auch im bäuerlichen Unfallversicherungsbereich, die Einführung des Elektronischen Aktes vorangetrieben werden soll.

Es konnte allen Fraktionen im Ausschuss die Notwendigkeit dieser Regelung klar­gemacht werden. Es ist eine absolute Notwendigkeit, im Bereich der SVB diesbezüg­lich den anderen Kassen Folge zu leisten und gleichzeitig Rechtssicherheit für die bedürftigen Bäuerinnen und Bauern zu schaffen. Darum bitte ich Sie, durchaus im Einklang mit der harmonischen Beschlussfassung im Gesundheitsausschuss diesem Vorschlag zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass Ihnen nicht bewusst ist, dass der Vorwurf der „Rosstäuscherei“ einen Ordnungsruf nach sich zieht, und bitte Sie, das künftighin bei der Wortwahl zu berücksichtigen.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet; ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entwurf betreffend das Sozialrechts­änderungsgesetz 2008 samt Titel und Eingang in 139 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

 


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