Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 147

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Weiters könnte durch die Einführung eines an die e-card gekoppelten elektronischen Impfpasses die Dokumentation verbessert erreicht werden, zumal die Dokumentation von Impfungen in Österreich nicht einheitlich und in manchen Bereichen sogar lückenhaft erfolgt. Eine aktuelle Studie zum Thema e-Impfpass und Impfinformation in Österreich haben gezeigt, dass 57 Prozent der österreichischen Bevölkerung manch­mal bis sehr oft die Auffrischung von Impfungen vergessen haben. Die Gründe dafür sind evident: Denn ein nicht unbeträchtlicher Anteil der österreichischen Bevölkerung besitzt zwei Impfpässe (21 %), wodurch immer wieder in mehreren Impfpässen nachgeschaut werden muss, wenn man sich einen Überblick über die potentiell anstehenden Auffrischungsimpfungen machen will. Zudem werden derzeit nur 6 % der österreichischen Bevölkerung von ihren Ärzten an Auffrischungsimpfungen erinnert. Daher würden rund 86 % der Bevölkerung eine automatische Verknüpfung des Impfpasses mit der e-Card begrüßen. Sogar 79 % der ÖsterreicherInnen würden einer Aufnahme von persönlichen Impfdaten in einer zentralen Datenbank zustimmen.

Aber auch Informationen über Notfalldaten oder das Vorhandensein von Patienten­verfügungen könnten durch die zusätzliche Funktion der e-Card ermöglicht werden. Zudem könnte die e-Card für einen bestimmten Personenkreis Auskunft über die Eintragung in Registern beispielsweise über implantierte Herzschrittmacher, Defibril­latoren und Loop-Recorder geben.

Dabei muss aber allerhöchster Wert auf die Wahrung von Patientenrechten und der Einhaltung des Datenschutzes gelegt werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, beim vorgesehenen umfassenden Austausch der e-Cards im Jahr 2010 nachstehende zusätzlichen Funktionen auf Wunsch der Versicherten möglich zu machen und dem Nationalrat ehestmöglich die entsprechenden Gesetzesvorschläge zu übermitteln:

Nutzung als Personalausweis mit verpflichtendem Foto

Eintragung der Blutgruppe

Eintragung von Informationen über Medikamentenunverträglichkeiten

Nutzung zur Realisierung des Arzneimittelsicherheitsgurtes

Eintragung von Schutzimpfungen

Eintragung des Bestandes und Hinterlegungsorts von Patientenverfügungen

Eintragung von Notfalldaten

Eintragung von Informationen über die Registrierung z.B. von Implantaten, Medizin­produkten.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


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