Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 146

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Eintragung von Informationen über die Registrierung zum Beispiel von Implantaten, Medizin­produkten.“

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Da es sich dabei um keine intimen Daten handelt, dürfte es auch mit dem Datenschutz kein Problem geben. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

15.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Ursula Haubner, Dolinschek, Kollegin und Kollegen betreffend Aufwertung der e-Card durch zusätzliche Funktionen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des  Gesundheitsausschusses  über  den  Antrag 187/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Umstellung auf e-card mit Foto und Ausweispflicht für noch nicht umgestellte Karten (144 d.B.)

Mit der 56. ASVG-Novelle wurde dem Hauptverband der österreichischen Sozial­versicherungsträger die Aufgabe übertragen, eine SV-Chipkarte (e-card) als Grundlage für ein elektronisches Verwaltungssystem (ELSY) in der österreichischen Sozialver­sicherung zu schaffen. Im Jahr 2005 wurde dann für die rund 8 Mio. Versicherten in Österreich der Großteil der e-cards ausgestellt, wobei die ausgestellten Karten für die PatientInnen mehr als nur ein Krankenschein in Scheckkartenformat sind. Denn die e-Card ist der Schlüssel zum Gesundheitssystem und ermöglicht durch die Bürger­kartenfunktion auch den Zugang zu Services des E-Government.

Österreichweit ist diese Karte bei allen Vertragsärzten und -einrichtungen gültig. Doch derzeit sind auf der e-card keine Gesundheitsdaten gespeichert, sondern nur die Personendaten des Karteninhabers, wie z.B. Titel, Name, Versicherungsnummer. Beim Einlesen der e-card wird nur überprüft, ob und bei welchem Krankenversiche­rungsträger ein Patient versichert ist. Die Rückseite der e-card ist als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gültig und ersetzt den „Urlaubskrankenschein“ bei Aufenthalten in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz.

Doch angesichts der Neugestaltung der e-Card für 2010 ist eine generelle Aufwertung dieser Karte dringend erforderlich. Mit einer längst fälligen Ausstattung könnte die e-Card als Personalausweis mit Foto insbesondere für PensionistInnen und Jugendliche verwendet werden, ohne zusätzliche Ausweise produzieren zu müssen. Für Jugendliche und PensionistInnen würde durch diese unbürokratische kostengünstige Lösung eine echte Verbesserung eintreten. Denn die e-Card mit Foto könnte als Ausweis nicht nur helfen, den Missbrauch einzudämmen, sondern böte z.B. auch die Möglichkeit, dass beispielsweise Jugendliche und PensionistInnen dadurch Vergüns­tigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln erhalten könnten.

Zudem sollten auf der e-Card nicht nur die Personendaten, sondern auch die Blut­gruppe angegeben werden können. Zusätzlich müsste es zu einer Erweiterung der Funktion der e-Card kommen, damit im Interesse der PatientInnen die Karte auch Informationen über Medikamentenunverträglichkeit vermitteln kann. Damit könnte auch der Arzneimittelsicherheitsgurt umgesetzt werden.

 


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