Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 145

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Fall nicht zum Zweck der Identifizierung, sondern zum Zweck der Verwendung als Bürgerkarte.

So haben wir uns diesmal nicht einstimmig, aber doch entschlossen, im Ausschuss zu sagen, dass wir den Minister auffordern, zu überprüfen, wie es ausschaut mit der Frage: Rentiert es sich, ein Foto oder ein anderes Identitätsmerkmal auf der e-card aufzubringen? – Studien in Deutschland haben gezeigt, es bringt nichts. Berechnungen in Österreich besagen, es würde allein die Foto-Logistik 18 Millionen € kosten. Wenn wir uns die beschränkten Gesundheitsbudgets anschauen, sollten wir uns diese Frage, glaube ich, sehr gut überlegen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Spadiut mit einer gewünschten Redezeit von 2 Minuten zu Wort. – Bitte.

15.53.26

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Gesundheits­minister! Hohes Haus! 0,1 Prozent der Österreicher – das sind 7 800 Personen – sind ganz blind, 3 087 000 Menschen haben eine Sehbehinderung. Für viele Menschen ist also die e-card ohne Brailleschrift von anderen Karten nicht zu unterscheiden. Deswegen unterstützen wir den Antrag, die e-card mit der Brailleschrift zu versehen.

Zur Ausstattung der e-card mit einem Foto: Meine Damen und Herren! Der Missbrauch der e-card ist sehr groß. Die Anzahl von 30 Fällen, die von der grünen Fraktion beim Gesundheitsausschuss kolportiert wurde (Abg. Öllinger: Nicht von uns! Vom Hauptverband!), mag stimmen, nur: Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher sein. Das zeigt das Beispiel Deutschland: Da wird gerechnet, dass ungefähr 2 Mil­lionen vagabundierender e-cards unterwegs sind, und das macht einen Schaden von 1 Milliarde € aus.

Auch die Senioren fordern schon lange eine e-card mit Foto, um diese gleichzeitig als Bürgerkarte verwenden zu können. Da die e-card im Jahr 2010 neu gestaltet werden soll, fordern wir überhaupt eine Aufwertung der e-card – genug Platz ist ja auf der e-card, um Daten zu speichern.

Deswegen bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Ursula Haubner, Dolinschek

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, beim vorgesehenen umfassenden Austausch der e-cards im Jahr 2010 nachstehende zusätzliche Funktionen auf Wunsch der Versicherten möglich zu machen und dem Nationalrat ehestmöglich die ent­sprechenden Gesetzesvorschläge zu übermitteln:

Nutzung als Personalausweis mit verpflichtendem Foto

Eintragung der Blutgruppe

Eintragung von Informationen über Medikamentenunverträglichkeiten

Nutzung zur Realisierung des Arzneimittelsicherheitsgurtes

Eintragung von Schutzimpfungen

Eintragung des Bestandes und Hinterlegungsorts von Patientenverfügungen

Eintragung von Notfalldaten

 


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