Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 144

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der vorsieht, dass Straßenverkehrszeichen auf Gehwegen, Gehsteigen, Radwegen, Geh- und Radwegen und Schutzinseln nur ab einer Mindesthöhe, die geeignet ist, die Verletzungsgefahr für blinde und stark sehbehinderte Personen durch Straßenverkehrszeichen wesentlich zu reduzieren, angebracht werden dürfen.“

*****

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.50.35

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Frau Präsidentin, danke schön für die Auslegung. Ich glaube, dass der Antrag es absolut wert ist, darüber zu reden. Wir sollten mit der Verkehrsministerin und im Verkehrsausschuss über diese Fragen wirklich reden, denn angesichts der Schilde­rungen der Situation einerseits in der U-Bahn, in der Bahn, andererseits aber auch, was die Verkehrszeichen betrifft, ist das, soweit mir unsere Behindertensprecherin das gesagt hat, auch ein Anliegen von uns.

Ich glaube also, dass wir uns bei diesem Antrag, genauso wie bei Ihrer Initiative hinsichtlich der Frage der Brailleschrift auf den e-cards, durchaus finden könnten und wieder versuchen könnten, eine Fünf-Parteien-Einigung in diesen Fragen zu erzielen, denn ich glaube, dahin sollte es im Sinne der behinderten Menschen führen. (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe schon gesagt, der Gesundheitsausschuss hat sich zu einem Allparteienantrag gefunden, wonach darauf hingewirkt werden soll, dass auf den neuen e-cards – 2010 sollen 4,6 Millionen e-cards ausgetauscht werden – für die sehbehinderten Menschen in Österreich eine Kennzeichnung in Brailleschrift erfolgt. Es gibt Zahlen, wonach jeder dritte Mensch in Österreich sehbehindert ist. Das sind vor allem ältere Menschen, aber durchaus auch Menschen mit angeborener Blindheit, und es sind sehr viele Früh­geborene, die im späteren Leben auch unter starken Sehbehinderungen leiden.

Für diese Menschen ist es extrem schwierig, in der Kartenflut, die wir haben – und wir alle kennen das –, herauszufinden, welche die e-card ist. Mit der Entschließung, in der wir uns dafür ausgesprochen haben, dass der Gesundheitsminister im Rahmen seiner Aufsichtspflicht darauf drängen soll, dass diese Karten mit dem Zeichen „SV“ in Brailleschrift ausgestattet werden, ist es uns, glaube ich, wirklich gelungen, über alle politischen Grenzen hinweg für die sehbehinderten Menschen in Österreich etwas zu erreichen.

Zum zweiten Antrag, zur Frage des Fotos auf der e-card, gibt es unterschiedliche Erfahrungen und unterschiedliche Zugänge. Nun weiß ich, dass vom freiheitlichen Lager die Frage des Fotos auf der e-card immer ganz gerne mit der Frage des Missbrauchs und mit der Frage eines Missbrauchs durch Asylanten, Migranten verknüpft wird – diese Diskussion haben wir schon gehabt –, ich weiß aber auch, dass Seniorenverbände immer wieder ein Foto auf der e-card gefordert haben, in diesem


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