Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 159

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Erzeugung dieser Produkte verwendet wurden – Eier von Hühnern aus Käfighaltung oder aus Boden- oder Freilandhaltung.

So kann sich der Konsument – genauso wie er es beim Käfigverbotsgesetz gemacht hat – entscheiden, welche Produkte er nimmt, und sich so auch für den Tierschutz entscheiden. (Beifall bei der SPÖ.)

16.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber mit 3 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


16.36.04

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! (Ruf beim BZÖ: Der Eiersprecher der Grünen! Abg. Dr. Cap: Wie war das heutige Ei?) – Nicht das „heutige Ei“, sondern es geht um ein Kerninteresse der Konsumentinnen und Konsumenten, nämlich im Prinzip um eine transparente und klare Produktkennzeichnung.

Das ist eigentlich der gesamte Kontext dieser Fragestellungen. Auf Basis unseres Antrages haben Sie einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, der heute beschlossen wird, dem wir unsere Zustimmung allerdings nicht geben, weil Sie genau das nicht machen, was Sie ankündigen, nämlich Vorreiter zu sein.

Wenn Sie wirklich Vorreiter sein wollen, Kollege Keck, dann müssten Sie eine ver­pflichtende Kennzeichnung beschließen. Das ist EU-rechtlich sehr wohl möglich, weil selbstverständlich auch andere Länder solche eigenständigen Kennzeichnungssys­teme entwickelt haben, aus denen wir ja auch etwas lernen können.

Ich nenne nur ein Beispiel, Herr Bundesminister, zu dem wir hoffentlich in den nächsten Monaten auch eine Vorlage bekommen werden, nämlich die sogenannte Ampelkennzeichnung. Dabei geht es um die Frage einer konsumentenorientierten, klaren, transparenten Kennzeichnung von Problemstoffen in Lebensmitteln. Das kann einerseits die Kalorienmenge, das kann der Fettgehalt oder der Zucker- oder Salz­gehalt von Lebensmitteln sein.

Diese Art von Kennzeichnung ist in Großbritannien sehr erfolgreich eingeführt worden. Sie lachen über die „Ampelkennzeichnung“. – Rot, gelb, grün kennt eben jeder Mensch. Da weiß jeder Mensch, was damit gemeint ist, und es gibt auch gute Analysen der Arbeiterkammer, die zeigen, dass so etwas sehr rasch und gut umsetz­bar wäre.

Genau in diesem Kontext gibt es auch im Regierungsübereinkommen einige Punkte. Herr Kollege Cap, wir sind neugierig, wann diese Vorlagen im Haus diskutiert werden. Wir haben heute einen Vorstoß gemacht. Sie sind jetzt noch nicht so mutig, um diese Verpflichtung bei den Eiern umzusetzen. Das ist sehr schade – vor allem auch in Richtung ÖVP. Das wäre doch eine gute Gelegenheit gewesen, gerade jenen Bäuerinnen und Bauern, die eben aus der Käfighaltung ausgestiegen sind, klar zu signalisieren, ja, eine richtige Entscheidung, wir setzen das jetzt auch in der Kennzeichnung der Verarbeitungsprodukte um, damit eure Eier dort verarbeitet werden können und das auch gekennzeichnet wird.

Ein Stichwort noch, Herr Bundesminister. In diesem gesamten Ursprungs- und Her­kunfts­bereich geht es ja darum, die Rohstoffe in Lebensmitteln umfassend und ernsthaft zu kennzeichnen und auszuloben. Folgendes ist ja derzeit ein Manko, und das diskutieren wir jetzt seit einigen Jahren: Es kann sein, dass Fleisch, auf dem ein Schlachtstempel, das Genusstauglichkeitszeichen oder eine Österreich-Auslobung im Sinne einer geografischen Ursprungsbezeichnung – Stichwort der bekannte Speck aus Tirol – drauf ist, mit Rohstoffen produziert wird, die irgendwo in Europa hergestellt


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