Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 203

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

25 Prozent der Empfehlungen offen sind und es wichtig wäre, gerade jene Empfeh­lungen umzusetzen, weil in diesem Bereich ein hohes Potenzial an Einsparung, an Optimierung und an Nutzen liegt. Ich kann daher nur appellieren, dass die Empfeh­lungen des Rechnungshofes auch in Blickrichtung Verwaltungsreform in Zukunft ver­stärkt umgesetzt werden.

Weil immer wieder gefragt wurde, was der Rechnungshof tut: Er hat eine schwierige Funktion. Wir erfüllen unsere verfassungsmäßig vorgesehene Funktion. Aus diesem Grund führen wir auch ein Nachfrageverfahren durch. Wir werden auch, um die Wirksamkeit zu erhöhen, das Ergebnis des Nachfrageverfahrens zur Grundlage von Follow-up-Prüfungen machen, um Ihnen wiederum zu zeigen, wie die Realisierung ausschaut. Aber wir sind ein Organ des Nationalrates, und wenn es darum geht, Kontrolle zu leben und Kontrolle auch umzusetzen, kann ich nur darauf hinweisen: Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind die Hüter der Kontrolle! Wir haben ein abgeleitetes Kontrollrecht, und ich glaube, gemeinsam sind wir in der Lage, die Kontrolle so auszuüben, dass tatsächlich die Mittelverwendung in optimierter und optimaler Weise erfolgt. Ich ersuche Sie daher auch, die parlamentarischen Mög­lichkeiten der Interpellation zu nützen, um die Effizienz der Umsetzung der Empfehlun­gen noch weiter zu steigern.

Was die 13 auf der Tagesordnung stehenden Berichte betrifft, die teilweise im Zuge der Debatte angesprochen wurden, kann ich auch hier darauf verweisen, dass in vielen Bereichen der Umsetzungswille sehr hoch ist, dass aber in einigen Bereichen der Umsetzungswille eben nicht gegeben ist. Es sind hier einige Bereiche angesprochen wie beispielsweise der Bericht betreffend Ruhestandsversetzung bei den ÖBB, wo es bei einer Empfehlung nicht darum geht, eine Verschlechterung durchzuführen. Nein, es geht darum, dass man – wenn ein Nebengebührendurchschnittssatz besteht, der sich nicht in den tatsächlich angefallenen Nebengebühren widerspiegelt, und hiedurch massive Mehrkosten entstehen – auf den tatsächlichen Wert und nicht auf den pauschalen Wert abstellt. Dadurch könnten massive Einsparungen für die ÖBB und natürlich auch für den Steuerzahler erzielt werden.

Schlussendlich komme ich noch auf den Punkt „Kontrollfelder“, auch das wurde angesprochen. Ich kann – was die Gemeindeprüfungen betrifft – nur sagen, dass eine Rechnungshofprüfung drei Effekte erzielt: Wir haben den Effekt einer Kontrolle für den Gemeindebürger, damit er dann weiß, dass die Kanal-, Müll- und sonstigen Gebühren Gebühren und keine Steuern sind. Das heißt, dass das Kostendeckungsprinzip eingehalten ist. Und ich glaube, dass der Bürger Interesse und auch ein Recht darauf hat, zu wissen, ob die Gebühren Gebühren sind, das heißt, ob das Kostendeckungs­prinzip eingehalten wird.

Wir haben den Effekt für den Gemeinderat, der dann in die Lage versetzt wird, gewisse Bereiche zu prüfen, wenn er auf eine Kontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan aufbauen kann. Das haben wir derzeit nicht.

Und wir haben – auch das sei erwähnt – für die Gemeinde selbst einen Vorteil. Die Gemeinde hat enorme Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge zu erfüllen, und hier stellt sich die Frage, ob die Transfereinnahmen den Transferausgaben entsprechen. Und wer wäre ein besserer Hüter beziehungsweise objektiverer Befunder als der Rech­nungshof? Wir haben dann die Möglichkeit, genau das Gleichgewicht oder Ungleich­gewicht zwischen Transfereinnahmen und Transferausgaben darzustellen.

Zum Punkt, den auch Herr Abgeordneter Gaßner angesprochen hat, betreffend Schutz vor Naturgefahren: Hier ist es nicht darum gegangen, dass wir kritisieren, sondern wir haben aufgezeigt, dass der kommunale Ausgleich unter den Gemeinden forciert werden muss. Denn die Gemeinde, die eine Schutzmaßnahme beantragt hat, hätte


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite