Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 202

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt nun der Herr Präsident des Rech­nungshofes Dr. Moser. – Bitte.

 


19.03.57

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich eingangs bei Ihnen allen sehr herzlich bedanken für die positiven Worte, die Sie für die Tätigkeit des Rechnungshofes gefunden haben. Ich werde natürlich diese positiven Worte sehr gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter des Rechnungshofes weitergeben, denn Sie wissen ja, dass die Arbeit, die hier diskutiert wird, auf die Arbeit und die Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes zurückgeht.

Es ist schon angesprochen worden, auf der heutigen Tagesordnung findet sich der Tätigkeitsbericht 2008 genauso wie 13 Berichte, die bereits in der XXIII. Gesetz­gebungsperiode diskutiert worden sind, die aber aufgrund des Auslaufens der Gesetz­gebungsperiode verfallen sind.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei Ihnen sehr herzlich zu bedanken, dass durch die beabsichtigte Reform der Geschäftsordnung des Nationalrates vorgesehen werden soll, dass es zu keinem Verfall der Rechnungshofberichte mehr kommt. Das heißt, dass eine Wiedervorlage, wie wir sie jetzt durchgeführt haben, in Zukunft nicht mehr erforderlich sein wird.

Zum Tätigkeitsbericht, der von Ihnen mehrfach angesprochen worden ist: Da möchte ich genau das bestätigen, was Frau Abgeordnete Lapp gesagt hat, nämlich dass dieser Tätigkeitsbericht gänzlich modernisiert wurde – in Blickrichtung mehr Aussagekraft, in Blickrichtung mehr Wirksamkeit und natürlich auch in die Blickrichtung, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes in Zukunft transparenter dargestellt werden und so mit mehr Effizienz umgesetzt werden.

In den Ausführungen unter der Rubrik „Hauptprobleme der öffentlichen Finanzkon­trolle“ haben wir dargestellt, dass der Rechnungshof seinen verfassungsrechtlichen Auftrag als föderatives Bund/Länder-Organ sehr ernst nimmt und in dieser Funktion Querschnittsprüfungen durchführt. Sie haben in diesem Tätigkeitsbericht als Beispiel dafür auch den Ländervergleich zu den Kinderbetreuungseinrichtungen.

Ein wichtiger Faktor, damit die Kontrolle auch ernst genommen wird – und dem fühlen wir uns als Organ des Nationalrates verpflichtet –, ist, dass sich auch die Kontrolle selbst einer Evaluierung unterzieht. Aus diesem Grund werden wir uns in diesem Jahr einem Peer-Review unterziehen, das unter der Leitung des deutschen Bundes­rechnungshofes steht und in das auch die Eidgenössische Finanzkontrolle bezie­hungsweise der dänische Rechnungshof eingebunden sind, um eben eine Standort­kontrolle durchzuführen und zu schauen, wo der österreichische Rechnungshof im internationalen Vergleich steht, wo es Verbesserungspotenziale gibt. Dies zeigt auch, dass Kontrolle nichts Negatives ist, sondern – wenn beide Teile zusammenwirken – für alle einen positiven Erfolg bringt.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass wir, um Ihnen einen Überblick über den Stand der Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen zu geben, erstmals ein Nachfrageverfahren zu den Empfehlungen durchgeführt haben, die im Jahr 2007 veröffentlicht worden sind. Zu diesem Zweck wurde bei den über­prüften Stellen nachgefragt, welche Maßnahmen umgesetzt wurden, welche Empfeh­lun­gen sich in Umsetzung befinden beziehungsweise welche Empfehlungen offen sind.

Ich möchte darauf hinweisen, dass das Bild nicht so schlecht ist, wie es Abgeordneter Grosz skizziert hat. 75 Prozent der Empfehlungen wurden entweder umgesetzt beziehungsweise befinden sich in Umsetzung. Es ist aber auch so, dass nach wie vor


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