und das, obwohl die Wiener Gebietskrankenkasse um rund 108 € je Anspruchsberechtigtem mehr Einnahmen zur Verfügung hatte als die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse. Das heißt, die Differenz ergibt sich ausschließlich aus Mehrausgaben.
Ein kleiner Exkurs daraus: Augendruckmessungen werden in Wien mit 9,60 € honoriert, in Oberösterreich mit 2,74 €, Computertomographie: 155 € zu 105 €, und ein Befundbericht war in Wien doppelt so teuer wie in Oberösterreich.
Zusammenfassend sieht der Rechnungshof ein Einsparungspotenzial – das darf ich ausdrücklich dazusagen – unter Einbeziehung der besonderen Wiener Verhältnisse – sie wurden heute schon von meinen Vorrednern angesprochen – von rund 80 Millionen €.
Er schlägt eine bessere Steuerung der Ausgaben für ärztliche Hilfe und Heilmittel vor, eine Tarifsenkung bei vergleichbaren Leistungen, Honorarsummenbegrenzungen bei den Gesamtverträgen, eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes, und – für mich wesentlich – auch die Erstellung eines Sanierungskonzeptes. Dieses Sanierungskonzept ist bis heute nicht erkennbar. Vom Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse Bittner war im Rechnungshofausschuss leider wieder nur die Forderung nach mehr Geld zu hören.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage mich: Warum gelingt in Oberösterreich etwas, was in Wien nicht möglich ist? – Weil in Oberösterreich offensichtlich der Wille zur Veränderung da war, auch bei den oberösterreichischen Ärzten, und das darf ich sehr positiv herausstreichen. Der Wiener Gebietskrankenkasse fehlt es offensichtlich an dieser Bereitschaft.
Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es sind nun wieder Zahlungen an defizitäre Krankenkassen vorgesehen. Ich bekenne mich zu Ausgleichszahlungen, ich bekenne mich zur Solidarität, ich verknüpfe damit aber die Umsetzung der Vorschläge und der vom Rechnungshof geforderten Maßnahmen, so wie das in Oberösterreich bereits vor vielen Jahren getan wurde. Ich lehne es ab, Ausgleichszahlungen zum Löcherstopfen zu verwenden!
Ich fordere, endlich ein Sanierungskonzept vorzulegen, und ich hoffe, dass durch diese Maßnahmen ein Satz aus den „Oberösterreichischen Nachrichten“ vom vergangenen Samstag nicht Realität wird: „Wien grinst sich eines, es hat sein Defizit solidarisiert.“ – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
19.23
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Gradauer zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
19.24
Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Jetzt muss ich mich wieder beeilen, so wie vorher, ich fange deshalb wieder mit einem Entschließungsantrag an.
Der Bericht des Rechnungshofes III-17 betrifft auch die Österreichische Hochschülerschaft und die österreichischen Hochschüler und Hochschülerinnen. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen einen Entschließungsantrag zur Einführung des E-Votings bei der nächsten Hochschülerschaftswahl zur Kenntnis bringen.
Ich zitiere aus dem Antrag:
„Bei den ÖH-Wahlen Ende Mai 2009 wird erstmals das E-Voting ermöglicht. Es wird als ,Die Wahl der ÖH per Mausklick‘ beworben. Da die Möglichkeit einer unbeobachteten und unbeeinflussten Stimmabgabe und damit die Wahrung des Wahlgeheimnisses schon bei der Briefwahl problematisch ist, ist absehbar, dass ein E-Voting noch
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite