Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 236

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kenkasse 260 Millionen € ausgemacht. Es war hiebei der sogenannte Großstadtfaktor von 140 Millionen € abzuziehen, weil auch im Jahr 1993 der Unterschied eben 140 Mil­lionen € betragen hat. Es war aber so, dass in der Folge die Kostensteigerungen für ärztliche Hilfe in Wien um 17,4 Prozent stärker waren. Die Kosten sind in diesem Zeit­raum insgesamt um 54,9 Prozent gestiegen. Bei den Heilmitteln sind die Kosten ebenfalls stärker gestiegen, und zwar um 26,7 Prozent. Insgesamt sind sie um 148,4 Prozent gestiegen. Das heißt, die Kostensteigerung bei der ärztlichen Hilfe be­trug 54,9 Prozent betragen, bei den Heilmitteln 148,4.

Zieht man nunmehr in diesem Bereich von diesen 140 Millionen € noch die Versicher­tenstruktur ab – auch die wurde angesprochen –, dann verbleiben 80 Millionen €, wo sich eben zeigt, dass die Wiener Gebietskrankenkasse nicht jene Maßnahmen gesetzt hat, die sie eben setzen hätte können, wie das der Vergleich mit der Oberöster­reichischen Gebietskrankenkasse gezeigt hat.

Frau Abgeordnete Schönpass, wir haben ausgeführt, dass im Bereich der ärztlichen Hilfe, wo eben 106 € je Anspruchsberechtigtem mehr ausgegeben worden sind, unter anderem höhere Tarife, mangelnde Ausgabenbegrenzung, Frequenzunterschiede, fehlende Pauschalierungen oder auch, und das ist entscheidend, eine unterschiedliche Ärztedichte die Ursache sind. In Wien gibt es allerdings nicht mehr praktische Ärzte, sondern um 5 Prozent weniger praktische Ärzte, aber beispielsweise um 250 Prozent mehr Radiologen.

Wir haben Maßnahmen aufgezeigt, die gesetzt werden sollten: Ursachenanalysen, tarifliche Verbesserung bei den Pauschalierungen, Optimierung des Stellenplanes der Vertragsärzte. Wir haben aber nicht vorgeschlagen, dass die Selbstbehalte als solche erhöht werden sollen. Wir haben nur darauf hingewiesen, dass der Hauptverband der Sozialversicherungsträger verpflichtet gewesen wäre, jährlich eine Verordnung zu erlassen, in der festgestellt wird, ob und in welcher Höhe eine Kostenbeteiligung bei Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe festzulegen beziehungsweise zu entrichten ist. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht nur darauf hingewiesen, dass den Kranken­versicherungsträgern Vorgaben gemacht werden sollten, unter welchen Voraussetzun­gen weitere Kreditaufnahmen erfolgen beziehungsweise Selbstbehalte eingehoben werden sollten.

Ich will mich nicht näher mit den Heilmitteln beschäftigen und komme daher zum Schluss: Wenn der Herr Bundesminister anführt, dass im Budgetbegleitgesetz bereits Maßnahmen vorgesehen sind, dann meine ich, dass diese Maßnahmen sicherlich nicht ausreichen werden, um die Kassen zu sanieren und die Versorgung zu sichern. (Beifall des Abg. Scheibner.)

Es wird hierbei notwendig sein, dass sehr wohl auch weitere Kostensenkungs­maß­nahmen im Bereich der Kasse selbst ergriffen werden. Es müssen Kostenop­ti­mierun­gen im Bereich der ärztlichen Versorgung durchgeführt werden. Es sind Maßnahmen zu setzen, um die Ausgaben bei den Heilmitteln zu dämpfen. Nur wenn diese Maß­nahmen nicht greifen, wäre auch der Gesetzgeber berufen, in diesem Bereich Maßnahmen zu setzen, um den Bestand der Kassen beziehungsweise die Vorsorge sicherzustellen.

Es wird hiebei notwendig sein, gerade in diesem Bereich die Umsetzung der Emp­fehlungen des Rechnungshofes sehr wohl anzugehen. Wenn Sie sich die Vorschau aller Gebietskrankenkassen allein für das Jahr 2011 anschauen, dann werden Sie sehen, dass der Abgang allein im Jahr 2011 aus derzeitiger Sicht bei über 530 Mil­lionen € liegen wird.

 


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