Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 235

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ordnete Lapp erwähnt hat, dass der Rechnungshof etwas weiterbringt, zeigt das, dass seine Arbeit ernst genommen wird. Die Debatte im Rechnungshofausschuss und auch die heutige Debatte hier im Plenum zeigen, dass man sich mit den Empfehlungen des Rechnungshofes beschäftigt.

Es stehen auf der heutigen Tagesordnung insgesamt sechs Berichte. Da gerade der Bericht mit dem Vergleich der Oberösterreichischen und der Wiener Gebietskranken­kasse eingehend diskutiert worden ist und diesbezüglich einige Äußerungen gefallen sind, die so nicht im Rechnungshofbericht stehen, erlauben Sie mir doch, dass ich hiezu etwas eingehender Stellung nehme.

Ich möchte darauf hinweisen, dass gerade im Jahr 2006 der Rechnungshof die unter­schiedlichen Betriebsergebnisse der Wiener Gebietskrankenkasse und der Oberöster­reichischen Gebietskrankenkasse und die Gebarungsunterschiede dieser beiden Kas­sen zum Anlass genommen hat, diese beiden Kassen einem Vergleich zu unterziehen, und zwar deshalb, weil die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse – das hat der Herr Minister bereits erwähnt – im Jahr 2002 ein Plus von 15 Millionen € aufgewiesen hat, die Wiener Gebietskrankenkasse aber ein Minus von 71 Millionen €.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse bis zum Jahr 1995 immer ein schlechteres Ergebnis gehabt hat als die Wiener Gebiets­krankenkasse. Ab dem Jahr 1996 hat sich das gedreht.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Wiener Gebietskrankenkasse bereits seit dem Jahr 1998 einen höheren Verwaltungsaufwand hat. Bis 1998 war es umgekehrt, da war der Verwaltungsaufwand in Oberösterreich höher.

Es gab also einen Grund dafür, sich genau diese beiden Kassen näher anzuschauen und überhaupt die Struktur zu beleuchten, wie die Kassen gestaltet sind, wie die Gebarung der einzelnen Kassen ausschaut und welche Effekte beziehungsweise welche Handlungsfelder in die Gebarung hineinwirken.

In Wien war es so, dass bereits im Jahr 2006 die Versicherung der Wiener Bevöl­kerung nicht mehr sichergestellt war. Kredite konnten nur durch die Aufnahme weiterer Kredite bedeckt werden, und das an 363 Tagen im Jahr. Es ist so, dass seit dem Jahr 1999 das Nettobetriebsergebnis in Wien negativ ist, und ab dem Jahr 2001 auch das Reinvermögen der Wiener Gebietskrankenkasse.

Seit dem Jahr 2007 hat das negative Reinvermögen 530 Millionen € betragen. Bundes­minister Stöger hat gerade ausgeführt, im Jahr 2008 liegt das negative Reinvermögen bei der Wiener Gebietskrankenkasse bereits bei 650 Millionen €. Die Zinsbelastung wird daher zu einer weiteren Belastung für die Versicherten. Im Jahr 2008 hat sie allein bei der Wiener Gebietskrankenkasse bereits mehr als 16,9 Millionen € betragen.

Es hat in diesem Bereich gesetzliche Maßnahmen gegeben, die der Rechnungshof auch ausgeführt hat, wobei er insbesondere jene Maßnahmen angeführt hat, wo seitens des Gesetzgebers eingegriffen werden könnte oder weitere Maßnahmen ge­setzt werden könnten, ohne hiebei die Lohnnebenkosten zu erhöhen.

Es hat – auch das sei festgestellt – Belastungen und Entlastungen gegeben, die die Kassen in unterschiedlicher Art und Weise getroffen haben. Aber gleichzeitig hat es auch Ursachen für diese Unterschiede gegeben, die durch die Kasse selbst bewirkt worden sind. So sind etwa in der Wiener Gebietskrankenkasse Maßnahmen nicht gesetzt worden, und sie hat Synergieeffekte nicht genutzt, Kostenoptimierungen nicht durchgeführt und auch Einsparungspotentiale nicht gehoben.

Der Mehraufwand – das möchte ich erwähnen – der Wiener Gebebietskrankenkasse hat von 1993 bis zum Jahr 2006 im Vergleich zur Oberösterreichischen Gebietskran-


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