Ihrer Anwesenheit jetzt verführerisch wäre, über Familienpolitik und die diesbezüglichen Probleme zu sprechen – das passt jetzt nicht zum Rechnungshofbericht, das machen wir morgen. Wozu ich mich aber schon noch äußern muss, ist der eingebrachte Antrag der KollegInnen von der FPÖ zum E-Voting.
Wir werden diesem Antrag zustimmen, auch wenn wir, was die Tendenz der Begründung betrifft, E-Voting grundsätzlich abzulehnen, anderer Meinung sind.
Wir glauben schon, dass man in Zeiten moderner Technologie und Innovation auch darüber nachdenken kann und muss, welche modernen Mittel man bei Wahlen einsetzt, aber das darf natürlich nie auf Kosten von Wahlgrundsätzen gehen. Da bei den anstehenden ÖH-Wahlen aber nicht gesichert ist, dass es nicht auf Kosten unserer Grundsätze von unmittelbarer, persönlicher – und vieles mehr – Wahl geht, werden wir zustimmen, den Minister aufzufordern, bei den ÖH-Wahlen E-Voting nicht zum Einsatz kommen zu lassen.
Bundesminister Hahn betreibt mit seinem Festhalten an E-Voting einen demokratiepolitischen Wahnsinn. Er hetzt Studentinnen und Studenten als Versuchskaninchen in eine Wahl, indem ein technisch nicht ausgereiftes System verwendet wird und eine Firma, die jenen Menschen, die sich mit E-Voting auseinandersetzen, hinlänglich bekannt ist, bei einem Vergabeverfahren einen Zuschlag bekommen hat, das dann abgesagt wurde und wo dann der Zuschlag anders vergeben wurde.
Es gibt zahlreiche Evaluationsberichte aus diversen Ländern, die besagen, dass die Technologie, die die Firma Scytl zur Anwendung bringt, nicht sicher ist und eben genau diese demokratiepolitischen Erfordernisse nicht sicherstellen kann. Und es fehlt auch die datenschutzrechtliche Grundlage, auf der ein sicheres und vor allem ein rechtmäßiges Durchführen von E-Voting stattfinden kann.
International gibt es fast täglich Meldungen. Zuletzt hat der Oberste Verwaltungsgerichtshof in Finnland den Versuch von E-Voting bei einer Regionalwahl aufgehoben. Auch der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof hat schon entsprechende Entscheidungen erlassen. (Beifall bei den Grünen.)
Die Grün Alternativen StudentInnen protestieren gemeinsam mit uns Grünen seit Wochen gegen E-Voting und gegen den Einsatz von E-Voting. Wir werden auch weiterhin alle rechtlichen Schritte prüfen und setzen, um den Einsatz von E-Voting zu verhindern.
Frau Nationalratspräsidentin Prammer, auch Sie haben sich, wie den Medien zu entnehmen ist, gegen E-Voting ausgesprochen und gesagt, Sie hielten das auch für höchst bedenklich. – Umso spannender wird jetzt die namentliche Abstimmung werden. Ich bin auch schon sehr gespannt, wie Sie sich da verhalten werden.
Abschließend möchte ich noch einmal einen Appell an den Bundesminister für Wissenschaft richten: Sagen Sie E-Voting für die ÖH-Wahlen 2009 ab, denn so, wie Sie es jetzt durchführen wollen, verhindern Sie jegliche seriöse Diskussion über den Einsatz von E-Voting in der Zukunft! (Beifall bei den Grünen.)
20.08
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser. – Bitte.
20.08
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich möchte mich eingangs einmal bei Ihnen sehr herzlich dafür bedanken, dass die Arbeit des Rechnungshofes auf sehr positiven Boden gefallen ist. Wenn Frau Abge-
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