geben, sondern der Staat ist dazu verpflichtet. Keine Religionsgemeinschaft muss sich in ihrem Glaubensbekenntnis zur jeweiligen Verfassung und zu den jeweiligen Gesetzen eines Landes bekennen.
Das ist also überhaupt nicht wahr, das ist blanker Unsinn und steht eindeutig im Widerspruch zum Artikel 15 Staatsgrundgesetz aus 1867.
Aber es kommt ja noch viel dicker. (Abg. Weinzinger: Paranoiker!) – Ich bin kein Paranoiker! Ich zeige euch nur, was ihr für einen Blödsinn zusammenschreibt! (Beifall beim BZÖ.)
Meine Damen und Herren, es kommt ja noch viel dicker. Das ist ja noch der harmlose Teil. So weit könnte man noch sagen, gut, Sie haben die Verfassung nicht verstanden. Aber das geht weiter – ich zitiere –: „Zwangsehen, Zwangsbeschneidungen, die Unterdrückung von sowie Gewalt gegen Frauen sind in unserem Rechtsstaat beispielsweise genauso wenig durch ,Religionsfreiheit’ gedeckt wie Tierquälerei.“
Erstens einmal wird die Gewalt gegen Frauen mit Tierquälerei gleichgesetzt. (Abg. Mag. Stefan: Geh bitte!) Wenn man einen derartig sensiblen Text behandelt, dann sollte man sich besser überlegen, was man hineinschreibt. Gewalt gegen Frauen auf der Ebene von Tierquälerei abzuhandeln ist eine wirklich niederträchtige Gleichsetzung. Aber bitte, das kann man ja mit einigem intellektuellem Aufwand vielleicht noch erklären.
Nur: Was ist denn damit gemeint? Die Zwangsehe und die Zwangsbeschneidung gibt es in keiner einzigen Religion. Das ist eine kulturelle Angelegenheit, aber keine religiöse Angelegenheit – mit einer Ausnahme: Es gibt eine Zwangsbeschneidung, nämlich bei Knaben im Judentum. Wollen Sie das Judentum daran hindern, in Zukunft Beschneidungen vorzunehmen? Dann schreiben Sie es hinein! Dann haben Sie doch den Mumm, den der Kollege Stefan eingemahnt hat. Er hat gesagt, tapfer wie Sie sind, muss man den Mumm haben. Dann haben Sie den Mumm und sagen Sie: Wir wollen uns mit der Kultusgemeinde anlegen, wir sind gegen die Zwangsbeschneidungen bei Juden. – Sonst gibt es sie nämlich in der Religion gar nicht. Es gibt sie nicht. Wenn Sie so ein Thema angreifen, sollten Sie sich vorher informieren.
Die Unterdrückung von Gewalt gegen Frauen mit Tierquälerei gleichzusetzen, ist perfide. Aber welche Tierquälerei meint er? Kollege Stefan ist herausgegangen und hat gesagt, das Schächten meint er. Also welches Schächten jetzt? Das Schächten der Katholiken? – Das gibt es nicht. Das Schächten der Protestanten? – Das gibt es nicht. Aber im Antrag ist oben von jeder Religionsgemeinschaft die Rede. Das Schächten gibt es nur bei Moslems, also im Islam und im Judentum, nämlich vom Judentum durch den Islam übernommen. Also wollen Sie jetzt in Zukunft den Juden verbieten, dass sie schächten? Sagen Sie es! Man kann über alles reden. Es gibt Fraktionen, die sagen, Tierschutz ist so hoch angesiedelt, dass man den Juden das verbieten wiIl. Aber nicht sagen, wir sind die tapferen Helden der Rechte der Tiere – und dann haben Sie nicht den Mumm dazu, zu sagen, Sie wollen den Juden in Zukunft das Schächten verbieten. Haben Sie den Mut dazu! Kommen Sie heraus und sagen Sie, ob Sie das in Zukunft den Juden verbieten wollen!
Kollege Cap, ich sage nur: Diese Anträge der FPÖ, insbesondere wenn sie sich um Religion drehen, sind meistens derartig verballhornt, derartig von fachlicher Inkompetenz getragen und auch derartig gefährlich, dass man sich genau anschauen muss, was man mitbeschließt. Ich rate euch in Zukunft nur, bei derartigen Beschlüssen vorsichtiger zu sein.
Dieser Antrag ist im Grunde peinlich. Er ist mit einem Wort peinlich. Wenn man will, dass Moslems und Juden sich anders verhalten müssen, dann soll man es bitte auch
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